Bargeld an den Grenzen Deutschlands

Seit dem 15.06.2007 müssen Reisende, die aus einem Nicht-EU-Land in die Europäische Union einreisen sowie Reisende, die aus der Europäischen Union in ein Drittland ausreisen, Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel von 10.000,- € und mehr, die sie mitführen, schriftlich anmelden. Die für den Grenzübertritt zuständige Zollstelle halten hierfür einen gesonderten Vordruck „Anmeldung von Barmitteln“ bereit. Wer […]

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