Kündigung eines Mieters nach Drohung

Wenn ein Mieter dem Vermieter oder dessen Angestellten -wie vorliegend dem Hausmeister- ernstlich körperliche Gewalt androht, ist eine fristlose Kündigung durch den Vermieter gerechtfertigt.

Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Köln hervor (Az.: 208 C 151/14), welches Rechtsanwalt Gernot Sommer für einen Vermieter erstritten hat. Das Landgericht Köln bestätigte die Auffassung des Amtsgerichts; das rechtskräftige Urteil hat für ein überdurchschnittliches Medienecho gesorgt (FOCUS, WELT, Süddeutsche, Kölner Stadtanzeiger u.v.m).

 

Bei dem gekündigten Mieter wurde auf dessen Veranlassung vom Hausmeister des Vermieters eine neue Wasserarmatur in der Küche eingebaut. Die Rechnung hierfür stellte der Hausmeister dem Mieter.

Hiermit war der Mieter nicht einverstanden, der Mieter meinte, der Vermieter müsse die Rechnung zahlen. Er drohte dem Hausmeister telefonisch, er werde ihm die Zähne einzuschlagen, sollte er sich noch einmal in die Siedlung trauen.

Dem Amtsgericht reichte diese Drohung für eine fristlose Kündigung.