Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf Jugendamt bei Weigerung gegen Schulbesuch nicht verhältnismäßig

Das OLG Nürnberg musste zum einen über die Frage entscheiden, ob es Eltern möglich sein darf, ihr Kind alleine zu Hause zu unterrichten. Nahezu erwartungsgemäß hat das OLG Nürnberg entschieden, dass durch ein solches Verhalten eine Kindeswohlgefährdung gegeben ist und somit das Recht zur Regelung der schulischen Angelegenheiten sowie das Recht zur Aufenthaltsbestimmung – soweit der Schulbesuch betroffen ist – auf das Jugendamt übertragen. Dies ist für sich genommen noch keine überraschende Entscheidung.

 

Interessanter ist die weitere Entscheidung des OLG Nürnberg. Denn neben dem Antrag der Eltern lag auch ein Antrag des Jugendamtes vor. Das Jugendamt verlangte, dass ihm das gesamte Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen werden soll, um auch eine Fremdunterbringung des Kindes in einem Internat oder ähnlichem durchsetzen zu können. Erfreulicherweise hat das OLG Nürnberg das Jugendamt hier jedoch in seine Schranken gewiesen. Es ist der Auffassung gewesen, dass, solange mildere Mittel aussichtsreich erscheinen, ein so gravierender Eingriff noch nicht gerechtfertigt ist. Insbesondere weil die vorangegangen häusliche Unterrichtung des Kindes eine starke Bindung zwischen den Eltern und dem Kind hergestellt haben dürfte, seien zunächst mildere Mittel wie die Übertragung lediglich des Teils des Aufenthaltsbestimmungsrechts für den Schulbesuch ausreichend. Es lohnt sich also immer wieder zu prüfen, ob das oft weitgehende Einschreiten des Jugendamtes zu akzeptieren ist.