Drei-Zeugen-Testament setzt unmittelbare Todesgefahr voraus

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (15 W 587/15) ist eine durch ein sogenanntes Drei-Zeugen-Testament angeordnete Testamentsvollstreckung dann unwirksam, wenn nicht festgestellt werden kann, dass sich der Erblasser bei der Errichtung dieses Nottestaments tatsächlich in akuter Todesgefahr befand oder die drei anwesenden Zeugen von einer akuten Todesgefahr überzeugt waren. Die  Erblasserin hatte in einem Testament […]

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