Architekten- und Ingenieurrecht

Wir beraten und vertreten Architekten und Ingenieure, Bauherren und Bauträger

  • bei der Vertragsgestaltung und in Vertragsverhandlungen
  • in allen Fragen des Honorarrechts, insbesondere zu der am 2103 in Kraft getretenen HOAI- Novelle
  • bei der Durchsetzung und Abwehr von Nacherfüllungs-, Minderungs-,  Schadenersatz-, und sonstigen Mängelansprüchen
  • bei Verletzung von Urheber und Nutzungsrechten
  • in allen Angelegenheiten des Berufsstandsrechts und bei Nachfolgeregelungen und der vertraglichen Gestaltung der Büroübergabe

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Thorsten Hollmann