Betreuerbestellung eines nahen Verwandten, § 1897 BGB

Wenn nahe Verwandte, sei es wegen Alter oder Krankheit, der Betreuung bedürfen, ist es vielen Angehörigen ein Anliegen, diese Betreuung selbst zu übernehmen. Denn die Alternative eines Berufsbetreuers bedeutet eben auch immer, dass eine quasi fremde Person Entscheidungen über den zu betreuenden fällen kann. Selbstverständlich hat jeder Berufsbetreuer immer das Wohl des zu betreuenden im […]

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