Wir beraten Sie über Gestaltungsmöglichkeit zur Regelung der Unternehmensnachfolge
- bei Einzelunternehmen
- bei Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft.
Wir beraten Sie über Stiftung und Trust als Instrument der Nachfolgeplanung.
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Gernot Sommer
Fachanwalt für Erbrecht