Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 10. Mai 2017 zum Az. II R 37/ 15 kann ein Erbe aufgrund Pflege gegenüber dem Erblasser je nach Art, Dauer und Umfang der erbrachten Hilfeleistungen einen Freibetrag von bis zu 20.000 € steuermindernd berücksichtigen im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG. Nach der bisherigen […]
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