Heirat ohne Standesamt

Am 01. Januar 2009 wird das Personenstandsgesetz geändert. Bisher handelte nach § 67 Personenstandsgesetz ordnungswidrig, wer eine kirchliche Trauung oder vergleichbare religiöse Feierlichkeiten zur Schließung einer Ehe durchführte, ohne zuvor vor dem Standesamt die Ehe geschlossen zu haben. Ausnahmen konnten nur bei lebensgefährlicher Erkrankung oder schwerem sittlichem Notstand gemacht werden. Nach § 67a Personenstandsgesetz handelte […]

Read more...