Markus Hannen

 

Rechtsanwalt
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  • Studium der Rechtswissenschaft in Bonn
  • langjährige Tätigkeit im Bereich der Hausverwaltung bereits während des Studiums und der Referendarzeit
  • 1999 Zulassung als Rechtsanwalt
  • 2008 Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • 2008 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilienrecht im DAV
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV

 

Rechtsanwalt Markus Hannen ist u. a. Fachanwalt für Arbeitsrecht und verfügt auf diesem Rechtsgebiet über eine mehr als 15-jährige Praxis.

Er vertritt sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich mittelständige Unternehmen, Führungskräfte und Arbeitnehmer. Er ist Syndikusanwalt eines Verbandes. Rechtsanwalt Hannen bearbeitet in der Sozietät das gesamte individuelle und kollektive Arbeitsrecht, sowie das Sozial- und Sozialversicherungsrecht, insbesondere mit Bezug zum Arbeitsrecht.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist das Miet- und Wohnungseigentumsrecht, in welchem er auch eine Fachanwaltschaft erworben hat. Sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich ist Rechtsanwalt Hannen im Wohnungs- aber auch im Gewerberaummietrecht tätig und vertritt gleichermaßen Vermieter und Mieter. Im WEG-Recht vertritt er nicht nur Wohnungseigentümer, sondern auch Wohnungseigentümergemeinschaften und Wohnungsverwalter.

Darüber hinaus bearbeitet Rechtsanwalt Hannen sowohl für Ärzte als auch Patienten das Gebiet des Medizinrechtes insbesondere des Arzthaftungsrechts.

Rechtsanwalt Hannen ist Partner im Sinne des PartG.

Artikel von Rechtsanwalt Hannen finden Sie hier.

Mail hannen@martinsplatz.de
Tel. 0228/ 96 999 31
Fax  0228/ 96 999 99

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