Andreas Föhr Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Andreas Föhr ist als Fachanwalt für Verkehrsrecht Ihr Experte für jedes Problem im Verkehrsrecht , sei es die Regulierung eines Verkehrsunfalls, vertragliche Probleme rund um den Autokauf oder die Überprüfung eines Bußgeldbescheides. Aus diesem Grund wurde er zum ADAC Vertragsanwalt bestellt. Darüber hinaus ist er als Fachanwalt für Strafrecht zuständig für die Bearbeitung aller strafrechtlichen Mandate. Auf Grund seiner Expertise als Fachanwalt für Familienrecht ist er des Weiteren für das gesamte Familienrecht zuständig. Schließlich gehört zu dem von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten das Erbrecht mit all seinen Problematiken rund um Erben und Vererben. Rechtsanwalt Föhr vertritt Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Rechtsanwalt Föhr ist Partner im Sinne des PartG.
Karriere
Studium der Rechtswissenschaften
in Bonn
Referendariat
im Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz
1999
Zulassung als Rechtsanwalt
2008
Fachanwalt für Verkehrsrecht
2009
Fachanwalt für Strafrecht
2017
Fachanwalt für Familienrecht
2023
Zertifizierter Verfahrensbeistand
2025
Erfolgreicher Abschluss des Fachanwaltslehrgangs zum Fachanwalt für Erbrecht
2026
ADAC Vertragsanwalt
Fachanwaltschaften
- Familienrecht
- Strafrecht
- Verkehrsrecht
Mitgliedschaften
-
Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV
Mitglied
-
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV
Mitglied
-
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des DAV
Mitglied
-
Strafverteidigervereinigung NRW
Mitglied
-
Strafverteidigernotdienstes Bonn
Mitglied