Mietrecht

Wir beraten und vertreten sowohl Vermieter als auch Mieter von Gewerbe- und Wohnräumen sowie im Wohnungseigentumsrecht die Wohnungseigentümergemeinschaften, deren einzelne Eigentümer und die Hausverwaltungen

  • außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung von Vermietern und Mietern bei der Prüfung und dem Abschluss von Mietverträgen und der Durchführung, Beendigung sowie Abwicklung von Mietverträgen sowohl im Wohnraummietrecht als auch im gewerblichen Mietrecht
  • insbesondere Kündigung, Mieterhöhungen, Renovierungsproblemen, Betriebskosten etc.
  • unter Einschluss der Besonderheiten des Pachtrechts, insbesondere der Gaststättenpacht
  • Räumungsvollstreckung mit dem Ziel schnellst möglichstem Zugriffs auf vermietete Wohnungen
  • Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Wohnungseigentümern sowie WEG- Verwaltern bei allen Fragen aus  dem Wohnungseigentumsrecht, insbesondere Vorbereitung und Durchführung einer Wohnungseigentümerversammlung, Beschlussanfechtung, Problemen der Jahresabrechnung und des Wohngeldes sowie der ordnungsgemäßen Verwaltung durch den Hausverwalter etc.

Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Markus Hannen