Andreas Föhr

 

Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Andreas Föhr ist als Fachanwalt für Verkehrsrecht für das gesamte verkehrsrechtliche Dezernat zuständig. Zudem zählt das Familienrecht mit den familienrechtlichen Angelegenheiten wie Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen zu seinen Schwerpunkten. Auch Mandate aus dem Rechtsgebiet der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Darüber hinaus ist er als Fachanwalt für Strafrecht zuständig für die Bearbeitung der strafrechtlichen, insbesondere wirtschaftsstrafrechtlichen Mandate, sowie als Fachanwalt für Verkehrsrecht zuständig für das gesamte verkehrsrechtliche Dezernat.
Daneben berät und vertritt er Sie gerichtlich und außergerichtlich im Haftungsrecht.

Rechtsanwalt Föhr ist Partner im Sinne des PartG.

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