Rechtsanwalt
Andreas Föhr
- Studium der Rechtswissenschaften in Bonn, Referendariat in Koblenz
- 2002 Zulassung als Rechtsanwalt
- 2008 Fachanwalt für Strafrecht
- 2009 Fachanwalt für Verkehrsrecht
- 2017 Fachanwalt für Familienrecht
- Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Strafrecht, Verkehrsrecht und Familienrecht des DAV sowie in der Strafverteidigervereinigung NRW
- Mitglied des Strafverteidigernotdienstes Bonn
Rechtsanwalt Andreas Föhr ist als Fachanwalt für Verkehrsrecht für das gesamte verkehrsrechtliche Dezernat zuständig. Zudem zählt das Familienrecht mit den familienrechtlichen Angelegenheiten wie Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen zu seinen Schwerpunkten. Auch Mandate aus dem Rechtsgebiet der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Darüber hinaus ist er als Fachanwalt für Strafrecht zuständig für die Bearbeitung der strafrechtlichen, insbesondere wirtschaftsstrafrechtlichen Mandate, sowie als Fachanwalt für Verkehrsrecht zuständig für das gesamte verkehrsrechtliche Dezernat.
Daneben berät und vertritt er Sie gerichtlich und außergerichtlich im Haftungsrecht.
Rechtsanwalt Föhr ist Partner im Sinne des PartG.
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Tel. 0228/ 96 999 11
Fax 0228/ 96 999 99
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