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Rechtsanwalt Architektenrecht Bonn

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Architekten- und Ingenieurrecht
 

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Wir beraten und vertreten Architekten und Ingenieure, Bauherren und Bauträger

  • bei der Vertragsgestaltung und in Vertragsverhandlungen

  • in allen Fragen des Honorarrechts, insbesondere zu der am 2103 in Kraft getretenen HOAI- Novelle

  • bei der Durchsetzung und Abwehr von Nacherfüllungs-, Minderungs-, Schadenersatz-, und sonstigen Mängelansprüchen

  • bei Verletzung von Urheber und Nutzungsrechten

  • in allen Angelegenheiten des Berufsstandsrechts und bei Nachfolgeregelungen und der vertraglichen Gestaltung der Büroübergabe

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