Wir beraten und vertreten Architekten und Ingenieure, Bauherren und Bauträger
- bei der Vertragsgestaltung und in Vertragsverhandlungen
- in allen Fragen des Honorarrechts, insbesondere zu der am 2103 in Kraft getretenen HOAI- Novelle
- bei der Durchsetzung und Abwehr von Nacherfüllungs-, Minderungs-, Schadenersatz-, und sonstigen Mängelansprüchen
- bei Verletzung von Urheber und Nutzungsrechten
- in allen Angelegenheiten des Berufsstandsrechts und bei Nachfolgeregelungen und der vertraglichen Gestaltung der Büroübergabe
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Thorsten Hollmann