Arzt- und Arzthaftungsrecht

Wir beraten und vertreten Sie

  • in  außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren  von Patienten und Ärzten im Hinblick auf Behandlungsfehler von Ärzten und Zahnärzten
  • bei der Prüfung von Behandlungsverträgen und Arztrechnungen
  • bei der Prüfung der Arztdienstleistung auf Aufklärungsversäumnisse, Dokumentationsfehler und sonstige Pflichtverstöße
  • bei Verfahren von und gegenüber Ärzten unter anderem gegen die Ärztekammer.

Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Markus Hannen