Wir beraten und vertreten Sie
- in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren von Patienten und Ärzten im Hinblick auf Behandlungsfehler von Ärzten und Zahnärzten
- bei der Prüfung von Behandlungsverträgen und Arztrechnungen
- bei der Prüfung der Arztdienstleistung auf Aufklärungsversäumnisse, Dokumentationsfehler und sonstige Pflichtverstöße
- bei Verfahren von und gegenüber Ärzten unter anderem gegen die Ärztekammer.
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Rechtsanwalt Markus Hannen