Wir beraten und vertreten Sie
- bei der Vertragsgestaltung nach BGB und VOB/B
- bei der Wahrnehmung ihrer Rechte als Auftraggeber oder Auftragnehmer aus Bauträger,- General- der Subunternehmerverträgen
- als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft
- bei der Abwicklung gekündigter Bauverträge
- bei der Geltendmachung von Ansprüchen im Rahmen des Gesamtschuldnerausgleichs
- bei der Beweissicherung, insbesondere im Rahmen der selbständigen Beweisaufnahme
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Rechtsanwalt Thorsten Hollmann