Baurecht

Wir beraten und vertreten Sie

  • bei der Vertragsgestaltung nach BGB und VOB/B
  • bei der Wahrnehmung ihrer Rechte als Auftraggeber oder Auftragnehmer aus  Bauträger,- General- der Subunternehmerverträgen
  • als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft
  • bei der Abwicklung gekündigter Bauverträge
  • bei der Geltendmachung von Ansprüchen im Rahmen des Gesamtschuldnerausgleichs
  • bei  der Beweissicherung, insbesondere im Rahmen der selbständigen Beweisaufnahme

Ihre Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Thorsten Hollmann