Wir beraten und vertreten Sie
- beim Abschluss eines Ehevertrages
- im Verfahren der Ehescheidung
- beim Abschluss einer Ehescheidungsvereinbarung
- bei Fragen der Unterhaltspflicht zwischen getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten, zwischen Kinder und Eltern oder Eltern und Kindern
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Rechtsanwalt Andreas Föhr