Forderungseinzug

Wir beraten und vertreten Sie

  • bei der Beitreibung von Forderungen unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorgaben und wirtschaftlichen Gesichtspunkten
  • bei der notwendigen gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen
  • bei der Zwangsvollstreckung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen nebst Pfändungen

Ihre Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Andreas Föhr

Rechtsanwalt Alexander Constantas