Wir beraten und vertreten Sie
- bei der Beitreibung von Forderungen unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorgaben und wirtschaftlichen Gesichtspunkten
- bei der notwendigen gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen
- bei der Zwangsvollstreckung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen nebst Pfändungen
Ihre Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Andreas Föhr
Rechtsanwalt Alexander Constantas