Wir beraten und vertreten Sie
- in allen zivilrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung einer Immobilie.
Wir entwerfen und überprüfen Kauf- oder Bauwerkverträge mit Privatpersonen oder Generalübernehmer.
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus solchen Verträgen.
Ihre Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Thorsten Hollmann
Rechtsanwalt Markus Hannen