Wir beraten und vertreten Sie
- bei der Prüfung der Zulässigkeit von Bauvorhaben
- bei der Abwehr von Auflagen aus dem Bauordnungsrechts
- bei Verletzung nachbarschützender Bestimmungen des öffentlichen Rechts
- in Fragen des Immissionsschutzes und des Natur- und Umweltrechts
- in allen Fragen des Gaststätten-, Gewerbe- und Konzessionsrechts
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Rechtsanwalt Thorsten Hollmann