Wir beraten und vertreten Sie
- als Auslober oder Bieter in Ausschreibungsverfahren nach VOB/A, VOL oder VOF
- in vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren
- bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen auf der Grundlage des Transparenz- oder Gleichbehandlungsgebotes oder des Verschuldens bei Vertragsabschluss
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Rechtsanwalt Thorsten Hollmann