Wohnungseigentumsrecht

Wir beraten und vertreten sowohl Vermieter als auch Mieter von Gewerbe- und Wohnräumen sowie im Wohnungseigentumsrecht die Wohnungseigentümergemeinschaften, deren einzelne Eigentümer und die Hausverwaltungen

  • Beratung und außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung von Vermietern und Mietern bei der Prüfung und dem Abschluss von Mietverträgen und der Durchführung, Beendigung sowie Abwicklung von Mietverträgen sowohl im Wohnraum- als auch im gewerblichen Mietrecht,
  • insbesondere Kündigung, Mieterhöhungen, Renovierungsproblemen, Betriebskosten etc.
  • unter Einschluss der Besonderheiten des Pachtrechts, insbesondere der Gaststättenpacht
  • Räumungsvollstreckung mit dem Ziel schnellst möglichstem Zugriffs auf vermietete Wohnungen
  • Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Wohnungseigentümern sowie WEG- Verwaltern bei allen Fragen aus dem Wohnungseigentumsrecht, insbesondere Vorbereitung und Durchführung einer Wohnungseigentümerversammlung, Beschlussanfechtung, Problemen der Jahresabrechnung und des Wohngeldes sowie der ordnungsgemäßen Verwaltung durch den Hausverwalter etc.

Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Markus Hannen