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Familienrecht Scheidung einreichen und Verfahren verstehen

Scheidung - Ablauf, Dauer und wichtige Schritte

Wenn eine Ehe vor dem Aus steht, ist das meistens mit vielen offenen Fragen, Unsicherheiten und Emotionen verbunden. Die Situation ist für beide Seiten sehr belastend und je nach Trennungsgrund möchten viele am liebsten schon morgen vollständig getrennte Wege gehen. Doch nicht selten ist es ein längerer Prozess, bis die finale Entscheidung für die Scheidung endgültig getroffen wird.

Aber wie läuft ein solches Scheidungsverfahren eigentlich ab?

Wer sich zu diesem Schritt entschließt, sollte wissen, wie man eine Scheidung einreicht und wie das gerichtliche Verfahren abläuft . Was zunächst kompliziert klingt, folgt in Deutschland klaren rechtlichen Vorgaben. Gerade in einer emotional schwierigen Phase kann es helfen, den Ablauf einer Scheidung zu kennen und gut vorbereitet zu sein. Welche Schritte auf Sie zukommen, wann das Trennungsjahr beginnt, wie und wo der Scheidungsantrag eingereicht wird und was es bei einer einvernehmlichen Scheidung zu beachten gibt – all das erfahren Sie in diesem Beitrag.

Darüber hinaus gehen wir auch auf die häufigsten Fragen zum Thema Scheidung ein: Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren? Welche Unterlagen sind notwendig? Und ab wann ist eine Scheidung rechtskräftig? So erhalten Sie einen verständlichen Überblick, der Sie durch die wichtigsten Stationen dieses rechtlichen Prozesses begleitet.

Ablauf einer Scheidung – Kurz zusammengefasst

Der Ablauf einer Scheidung folgt in Deutschland einem klar definierten rechtlichen Verfahren. Der erste Schritt ist in der Regel das sogenannte Trennungsjahr , das gesetzlich vorgeschrieben ist ( § 1566 BGB ). Es dient dazu, sicherzustellen, dass die Ehe tatsächlich als gescheitert gilt.

Nach Ablauf des Trennungsjahres kann einer der Ehepartner beim Familiengericht die Scheidung einreichen. Der Antrag muss dabei stets über einen Scheidungsanwalt erfolgen – eine Scheidung ohne anwaltliche Vertretung ist in Deutschland nicht möglich. Der andere Ehepartner muss dem Antrag nicht zwingend zustimmen, kann dies aber tun, was den Ablauf erheblich vereinfacht. Stimmt er der Scheidung nur zu, ohne einen eigenen Scheidungsantrag zu stellen, benötigt der andere Ehepartner hierfür nicht zwingend einen eigenen Scheidungsanwalt.

Ist der Antrag eingereicht, folgt das gerichtliche Verfahren mit dem Scheidungstermin, bei dem in der Regel auch der Versorgungsausgleich geklärt wird. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, spricht das Gericht die Ehescheidung aus. Nach dem Termin erhalten beide Ehepartner den schriftlichen Scheidungsbeschluss.

Erst wenn die sogenannte Rechtsmittelfrist von einem Monat abgelaufen ist, wird die Scheidung rechtskräftig. Innerhalb dieser Frist kann noch Beschwerde eingelegt werden. Geschieht das nicht, gilt die Scheidung automatisch als rechtskräftig.

Das Trennungsjahr – Voraussetzung für die Scheidung

Bevor eine Scheidung in Deutschland beantragt werden kann, muss in der Regel das sogenannte Trennungsjahr abgeschlossen sein. Es handelt sich dabei um eine gesetzliche Voraussetzung, die sicherstellen soll, dass die Ehe tatsächlich als gescheitert gilt (§ 1566 BGB).

Das Trennungsjahr beginnt mit dem Tag, an dem ein Ehepartner dem anderen eindeutig mitteilt, dass er die eheliche Lebensgemeinschaft beenden möchte. Idealerweise sollte dieses Datum auch dokumentiert werden – zum Beispiel durch ein schriftliches Schreiben, eine E-Mail oder eine eindeutige Notiz im gemeinsamen Kalender.

Die räumliche Trennung ist dabei nicht zwingend erforderlich: Auch wenn die Ehepartner weiterhin in der gleichen Wohnung leben, kann das Trennungsjahr beginnen – Voraussetzung ist eine klare Trennung im Alltag, also „von Tisch und Bett“. Das bedeutet in der Regel: getrennte Schlafzimmer, eigenständige Haushaltsführung und keine persönliche Versorgung mehr.

Gelegentliche Alltagsschnittstellen , wie die Nutzung derselben Küche oder ein gemeinsames Abendessen, schließen das Trennungsjahr nicht zwingend aus, solange keine gemeinsame Lebensführung im Sinne einer fortbestehenden Ehe mehr vorliegt.

Beispiel 1: Strikte Trennung innerhalb der Wohnung

Ein Ehepaar lebt gemeinsam in einer 3-Zimmer-Wohnung. Im März 2024 erklärt die Ehefrau schriftlich, dass sie die Trennung möchte. Sie zieht ins Gästezimmer, beide schlafen getrennt, essen separat, erledigen Einkäufe eigenständig und führen getrennte Haushalte. In diesem Fall beginnt das Trennungsjahr im März 2024 – die Scheidung kann ab März 2025 eingereicht werden.

Beispiel 2: Trennung mit Alltagsschnittstellen

Ein anderes Paar trennt sich im April 2024, bleibt aber aus finanziellen Gründen ebenfalls vorerst in der gemeinsamen Wohnung. Beide schlafen in getrennten Zimmern und führen ihren Alltag weitgehend unabhängig. Zwar nutzen sie noch denselben Kühlschrank und essen gelegentlich gemeinsam, übernehmen aber keine Verantwortung mehr füreinander und leben emotional getrennt. Auch in diesem Fall kann das Trennungsjahr ab April 2024 beginnen – entscheidend ist, dass die eheliche Lebensgemeinschaft als beendet gilt.

Eine Verkürzung des Trennungsjahres ist nur in Ausnahmefällen möglich – etwa wenn das Festhalten an der Ehe unzumutbar wäre, zum Beispiel bei Gewalt oder schweren persönlichen Konflikten. In der Praxis wird jedoch in den meisten Fällen das volle Trennungsjahr durchlaufen, bevor die weiteren Schritte im Scheidungsverfahren eingeleitet werden können, da die Hürden für die Annahme einer Unzumutbarkeit sehr hoch sind.

Scheidungsantrag stellen – So funktioniert’s

Nach Ablauf des Trennungsjahres kann einer der Ehepartner die Scheidung einreichen. Zuständig ist in der Regel das Familiengericht am Wohnort eines der beiden Ehepartner, in der Regel dort, wo minderjährige Kinder leben oder zuletzt der gemeinsame Haushalt bestand.

Der Scheidungsantrag muss zwingend durch eine*n Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin eingereicht werden – eine direkte Antragstellung durch die Ehepartner selbst ist gesetzlich nicht vorgesehen. Wenn sich beide Beteiligtenen einig sind, reicht es aus, wenn eine Seite anwaltlich vertreten ist. Der andere Ehepartner muss dann lediglich dem Antrag zustimmen, was den gesamten Ablauf deutlich vereinfacht und die Kosten senken kann.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie in dieser Situation gerne – persönlich, diskret und mit langjähriger Erfahrung im Familienrecht .

Damit der Antrag bearbeitet werden kann, verlangt das Gericht bestimmte Unterlagen für die Scheidung. Dazu zählen in der Regel:

Sobald alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden, und der Versorgungsausgleich berechnet wurde, kann das Familiengericht den Scheidungstermin ansetzen – vorausgesetzt, es bestehen keine weiteren offenen Punkte zwischen den Beteiligten. Die Berechnung des Versorgungsausgleichs erfolgt in der Regel durch die zuständigen Rentenversicherungsträger und kann je nach Fall mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Im Scheidungstermin vor Gericht wird dann die Scheidung ausgesprochen. Falls erforderlich, werden zudem noch nicht geregelte Aspekte wie Unterhalt oder elterliche Sorge erörtert.

Einvernehmliche vs. streitige Scheidung

Grundsätzlich unterscheidet man in Deutschland zwischen einer einvernehmlichen und einer streitigen Scheidung . Der Unterschied liegt darin, ob sich die Ehepartner über die wesentlichen Punkte der Trennung einig sind oder nicht.

Einvernehmliche Scheidung: schneller, einfacher, kostengünstiger

Bei einer einvernehmlichen Scheidung wird der Scheidungsantrag von nur einem Ehepartner über einen Anwalt beim Familiengericht eingereicht. Der andere Ehepartner stimmt dem Antrag im Verfahren zu, indem er keinen Widerspruch einlegt.

Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung ist in der Regel, dass sich beide bereits außergerichtlich über zentrale Fragen wie Unterhalt, Vermögensaufteilung und das Sorgerecht für gemeinsame Kinder geeinigt haben. In solchen Fällen verläuft das Verfahren meist zügig. Häufig ist nur ein einziger Gerichtstermin erforderlich. Außerdem reicht es aus, wenn nur der antragstellende Partner anwaltlich vertreten ist, was die Kosten deutlich reduziert .

Eine einvernehmliche Scheidung ist nicht nur die rechtlich einfachere Lösung – sie entlastet auch emotional und fördert eine respektvolle Trennung, besonders dann, wenn gemeinsame Kinder betroffen sind.

Streitige Scheidung: Wenn keine Einigung möglich ist

Komplizierter wird es, wenn keine Einigung erzielt werden kann. Widerspricht ein Ehepartner dem Scheidungsantrag oder bestehen Konflikte über das Vermögen, Unterhalt oder den Umgang mit den Kindern, spricht man von einer streitigen Scheidung. In diesem Fall müssen beide Beteiligten anwaltlich vertreten sein. Das Verfahren zieht sich in der Regel über mehrere Monate – manchmal sogar Jahre – und ist mit höheren Kosten und Belastungen verbunden.

Auch wenn ein Beteiligter sich gegen die Scheidung wehrt, kann diese nach Ablauf von drei Jahren des Getrenntlebens dennoch durchgesetzt werden ( § 1566 Abs. 2 BGB) . In Ausnahmefällen ist auch eine Scheidung ohne Zustimmung möglich, wenn das Festhalten an der Ehe als unzumutbar gilt – etwa bei Gewalt oder massiver Missachtung.

Beispiel: Einvernehmliche vs. streitige Scheidung in der Praxis

Ein Ehepaar mit zwei Kindern lebt seit über einem Jahr getrennt. Beide Partner sind sich einig: Die Ehe ist gescheitert. Sie haben sich bereits auf das Wechselmodell beim Umgang mit den Kindern verständigt, der Unterhalt ist geregelt und das gemeinsame Haus soll verkauft werden. Nur einer der beiden reicht über einen Anwalt den Scheidungsantrag ein, der andere stimmt zu. In diesem Fall handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung – das Verfahren ist nach einem einzigen Gerichtstermin abgeschlossen und verursacht vergleichsweise geringe Kosten.

Anders verläuft es bei einem Paar, das sich nach der Trennung nicht über den Unterhalt, das Sorgerecht und die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens einigen kann. Hier müssen beide Partner jeweils anwaltlich vertreten werden. Es kommt zu mehreren Gerichtsterminen, der Zugewinnausgleich wird strittig verhandelt und das Verfahren zieht sich über viele Monate. In diesem Fall handelt es sich um eine streitige Scheidung , die mit einem deutlich höheren Aufwand und erheblichen Kosten verbunden ist.

Kosten und Dauer eines Scheidungsverfahrens

Die Frage nach den Kosten einer Scheidung stellt sich fast immer gleich zu Beginn – ebenso wie die nach der Dauer des Verfahrens . Beides hängt maßgeblich davon ab, ob es sich um eine einvernehmliche oder streitige Scheidung handelt und welche weiteren Punkte – wie Versorgungsausgleich, Unterhalt oder Sorgerecht – geregelt werden müssen.

Kosten: Wovon sie abhängen

Die gerichtlichen und anwaltlichen Kosten einer Scheidung richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert . Dieser bemisst sich unter anderem nach dem Nettoeinkommen beider Ehepartner und kann durch zusätzliche Regelungspunkte wie den Versorgungsausgleich oder Vermögensfragen steigen.

Je komplexer der Fall, desto höher in der Regel auch die Gesamtkosten.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung können die Kosten reduziert werden, indem nur ein Beteiligter anwaltlich vertreten ist und beide Beteiligten sich darüber verständigt haben, sich die Kosten dieses Anwalts zu teilen. Die Gegenseite stimmt dann dem Antrag zu, ohne selbst eine*n Anwalt oder Anwältin beauftragen zu müssen. Bei einer streitigen Scheidung hingegen müssen beide Seiten anwaltlich vertreten sein – entsprechend verdoppeln sich auch die Anwaltskosten.

Dauer: Von wenigen Monaten bis über ein Jahr

Die Dauer eines Scheidungsverfahrens hängt stark vom Einzelfall ab. Bei klaren Verhältnissen und einer einvernehmlichen Einigung kann das Verfahren innerhalb von vier bis sechs Monaten abgeschlossen sein – vorausgesetzt, alle Unterlagen liegen vollständig vor und die Berechnung des Versorgungsausgleichs kann zügig erfolgen.

Komplizierter wird es, wenn strittige Punkte verhandelt werden müssen. In solchen Fällen kann sich das Verfahren über zwölf Monate oder länger hinziehen – insbesondere dann, wenn Unterlagen fehlen, es zu Verzögerungen beim Versorgungsausgleich kommt oder mehrere gerichtliche Anhörungen notwendig sind.

Beispiel zur Orientierung

Eine einvernehmliche Scheidung ohne minderjährige Kinder und mit einfacher Vermögenslage wird im Schnitt innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen und verursacht Gesamtkosten (inkl. Anwalts- und Gerichtskosten) von etwa 1.500 bis 2.000 Euro . Eine streitige Scheidung mit Vermögensauseinandersetzung, Unterhaltsstreit und Umgangsregelung kann hingegen mehrere tausend Euro kosten und sich über ein Jahr oder länger hinziehen.

Fazit: Gut vorbereitet in die Scheidung

Ein Scheidungsverfahren ist mehr als nur ein formaler Akt. Es ist ein rechtlich klar strukturierter Prozess, der mit persönlichen Entscheidungen, organisatorischem Aufwand und in den meisten Fällen auch emotionaler Belastung verbunden ist. Wer den Ablauf kennt, Fristen einhält und die nötigen Unterlagen frühzeitig zusammenstellt, kann das Verfahren strukturierter angehen und behält in jeder Phase den Überblick.

Ob einvernehmlich oder streitig – entscheidend ist, dass Sie gut informiert und juristisch begleitet in das Verfahren starten. Wenn Sie auf der Suche nach einem Scheidungsanwalt in Bonn sind, steht Ihnen unsere Kanzlei mit viel Erfahrung, Fachkompetenz und dem nötigen Fingerspitzengefühl zur Seite. Wir beraten Sie persönlich – in jeder Phase Ihrer Trennung.

FAQ – Häufige Fragen zur Scheidung

Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?

Die Dauer eines Scheidungsverfahrens hängt vom Einzelfall ab. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ohne komplexe Vermögensverhältnisse dauert das Verfahren in der Regel vier bis sechs Monate. Streitige Verfahren können sich hingegen über ein Jahr oder länger hinziehen.

Wie schnell kann man sich scheiden lassen?

Grundsätzlich muss das Trennungsjahr abgewartet werden. Nur in seltenen Ausnahmefällen, etwa bei unzumutbaren Härten, ist eine frühere Scheidung möglich. Wird nach dem Scheidungstermin auf Rechtsmittel verzichtet, kann die Scheidung sofort rechtskräftig werden.

Was ist bei einer Scheidung zu beachten?

Wichtig sind vor allem die Einhaltung des Trennungsjahres, das Einreichen des Scheidungsantrags über einen Anwalt, sowie die vollständige Zusammenstellung aller Unterlagen. Bei gemeinschaftlichen Kindern oder Vermögen sollten frühzeitig Einigungen getroffen werden.

Wie lange dauert eine Scheidung mit Kindern?

Eine Scheidung mit gemeinsamen Kindern dauert in der Regel etwas länger – vor allem, wenn es keine Einigung zum Sorgerecht oder Umgangsrecht gibt. Bei einvernehmlicher Regelung unterscheidet sich die Dauer kaum von einer Scheidung ohne Kinder.

Wie lange dauert eine Scheidung, wenn einer nicht einwilligt?

Wenn ein Ehepartner der Scheidung nicht zustimmt, kann das Verfahren erheblich länger dauern. Spätestens nach drei Jahren Trennung kann die Ehe aber auch gegen den Willen des anderen geschieden werden ( § 1566 Abs. 2 BGB ).

Wann wird eine Scheidung rechtskräftig?

Die Scheidung wird in der Regel einen Monat nach Zustellung des Scheidungsbeschlusses rechtskräftig – sofern kein Rechtsmittel eingelegt wird. Bei beiderseitigem Rechtsmittelverzicht kann sie auch sofort rechtskräftig werden.