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Familienrecht Trennungsunterhalt – Anspruch, Dauer und Berechnung verständlich erklärt

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Eine Trennung bedeutet nicht nur emotionale, sondern oft auch finanzielle Veränderungen. Besonders dann, wenn ein Ehepartner bisher kein oder ein deutlich geringeres Einkommen erzielt hat, ist häufig unklar, wie der Lebensunterhalt während der Trennungszeit gesichert werden kann. In solchen Fällen spielt der Trennungsunterhalt eine zentrale Rolle.

Er soll sicherstellen, dass beide Ehepartner während des Trennungsjahres ihren bisherigen Lebensstandard weitgehend aufrechterhalten können. Doch wann besteht ein Anspruch? Wie lange wird Trennungsunterhalt gezahlt und nach welchen Kriterien wird er berechnet?

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche rechtlichen Voraussetzungen für den Anspruch gelten, wie die Berechnung in der Praxis funktioniert und was Sie unternehmen können, wenn der andere Ehepartner nicht zahlt.

Was bedeutet Trennungsunterhalt?

Der Trennungsunterhalt ist eine gesetzlich geregelte Geldleistung, die der wirtschaftlich stärkere Ehepartner dem bedürftigen Ehepartner ab der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung zahlen muss. Ziel ist es, den bisherigen ehelichen Lebensstandard zu sichern und finanzielle Ungleichgewichte während des Trennungsjahres auszugleichen.

Der Anspruch ergibt sich aus § 1361 BGB . Er verpflichtet den besser verdienenden Ehepartner, dem wirtschaftlich schwächeren Partner während der Trennungszeit Unterhalt zu gewähren, soweit dieser bedürftig und der andere leistungsfähig ist. Nach § 1361 Absatz 2 BGB besteht zudem die Pflicht, eine zumutbare Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Wer also in der Lage ist zu arbeiten, muss sich perspektivisch um eine eigene Einkommensquelle bemühen. Der Trennungsunterhalt soll keine dauerhafte finanzielle Abhängigkeit schaffen, sondern die wirtschaftliche Stabilität in der Übergangsphase sichern.

Wer hat Anspruch auf Trennungsunterhalt?

Ein Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht, wenn ein Ehepartner nach der Trennung nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, während der andere über ausreichendes Einkommen verfügt. Entscheidend ist, dass die Ehe weiterhin besteht, die Partner jedoch getrennt leben , also keine gemeinsame Haushaltsführung oder wirtschaftliche Gemeinschaft mehr besteht.

Der Anspruch entsteht mit dem Zeitpunkt der Trennung, nicht erst mit Einreichung des Scheidungsantrages. Allerdings muss er aktiv geltend gemacht werden , etwa durch ein anwaltliches Schreiben, damit Zahlungen auch rückwirkend eingefordert werden können. In bestimmten Fällen kann der Anspruch entfallen, zum Beispiel wenn der Berechtigte in einer neuen, verfestigten Partnerschaft lebt oder seiner Erwerbsobliegenheit nicht nachkommt.

Der Trennungsunterhalt gilt ausschließlich für die Zeit bis zur Scheidung. Danach kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt entstehen, der anderen rechtlichen Maßstäben folgt.

Wichtig ist: Der Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht unabhängig von der Schuld an der Trennung . Es spielt also keine Rolle, wer die Trennung veranlasst hat. Entscheidend ist allein, dass einer der Ehepartner bedürftig und der andere leistungsfähig ist.

Da die Zahlung des Trennungsunterhalts häufig auch Auswirkungen auf andere Ansprüche wie den Kindesunterhalt hat, lohnt sich eine frühzeitige, rechtliche Prüfung. Eine genaue Berechnung und Durchsetzung sollte idealerweise durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Familienrecht erfolgen, der Ihre individuelle Situation rechtlich prüfen kann.

Wie wird der Trennungsunterhalt berechnet?

Die Berechnung des Trennungsunterhalts orientiert sich an den jeweiligen Nettoeinkommen beider Ehepartner . Grundlage ist die sogenannte 3/7-Regel , die von der Rechtsprechung entwickelt wurde. Danach hat der weniger verdienende Ehepartner grundsätzlich Anspruch auf drei Siebtel der Einkommensdifferenz , nachdem bestimmte Abzüge berücksichtigt wurden.

Zunächst wird das bereinigte Nettoeinkommen jedes Ehepartners ermittelt. Dazu zählen sämtliche regelmäßigen Einkünfte – zum Beispiel aus Beruf, Vermietung oder selbstständiger Tätigkeit – abzüglich Steuern, Sozialabgaben und berufsbedingter Aufwendungen. Anschließend werden besondere Belastungen wie Kredite, Unterhaltspflichten gegenüber Kindern oder Krankheitskosten geprüft.

Von entscheidender Bedeutung ist auch der sogenannte Selbstbehalt . Dieser Betrag soll sicherstellen, dass dem Unterhaltspflichtigen genug Mittel zum eigenen Lebensunterhalt bleiben. Der Selbstbehalt liegt bei Erwerbstätigen derzeit bei rund 1.600 Euro monatlich und bei Nichterwerbstätigen bei etwa 1.475 Euro (Stand 2025). Wird dieser Betrag durch eine Unterhaltszahlung unterschritten, muss der Unterhalt anteilig gekürzt werden (sogenannter Mangelfall).

Da die Berechnung von zahlreichen Faktoren wie der Anzahl der Kinder, der Kinderbetreuung oder möglichen Sonderzahlungen abhängt, gibt es keine pauschalen Ergebnisse. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht kann Ihnen helfen, die tatsächliche Höhe des Unterhalts zu berechnen und Fehler zu vermeiden.

Beispiel zur Berechnung des Trennungsunterhalts ohne Kinder

Ehepartner A erzielt ein bereinigtes Nettoeinkommen von 4.200 Euro , Ehepartner B verdient 2.400 Euro .

Die Einkommensdifferenz beträgt somit 1.800 Euro .

Nach der 3/7-Regel ergibt sich folgender Anspruch: 3 / 7 × 1.800 Euro = 771 Euro monatlicher Trennungsunterhalt

Dem unterhaltspflichtigen Ehepartner muss nach der Zahlung mindestens der Selbstbehalt von 1.600 Euro verbleiben.

Würde dieser Betrag unterschritten, müsste der Unterhalt entsprechend reduziert werden.

Beispiel zur Berechnung des Trennungsunterhalts mit Kind

Ehepartner A erzielt ein bereinigtes Nettoeinkommen von 3.800 Euro , Ehepartner B von 2.200 Euro .

A zahlt monatlich 500 Euro Kindesunterhalt für ein gemeinsames Kind.

Berechnungsschritte:

  1. Einkommen A nach Abzug Kindesunterhalt: 3.800 € – 500 € = 3.300 €
  2. Einkommensdifferenz: 3.300 € – 2.200 € = 1.100 €
  3. 3/7 der Differenz = 3/7 × 1.100 € = ≈ 471 Euro Trennungsunterhalt

Hier zeigt sich: Der Kindesunterhalt wird vorrangig berücksichtigt und reduziert die Grundlage für den Trennungsunterhalt deutlich.

Zudem muss geprüft werden, ob dem Unterhaltspflichtigen nach Abzug beider Unterhaltszahlungen noch der Selbstbehalt verbleibt.

Diese beiden Beispiele verdeutlichen, dass die Berechnung des Trennungsunterhalts stark von den individuellen Einkommensverhältnissen abhängt. Bereits kleine Unterschiede, z.B. durch Sonderzahlungen, Fahrtkosten oder Kredite, können die Unterhaltshöhe spürbar verändern.

Eine rechtliche Beratung hilft Ihnen, die Ansprüche realistisch einzuschätzen und spätere Nachforderungen oder Rückzahlungen zu vermeiden.

Wie lange muss Trennungsunterhalt gezahlt werden?

Dauer des Trennungsunterhalts: Der Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht grundsätzlich vom Zeitpunkt der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung. Danach endet der Anspruch automatisch. Er kann nach der Scheidung ersetzt werden durch einen Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt.

Der Anspruch auf Trennungsunterhalt beginnt mit dem Zeitpunkt der tatsächlichen Trennung, also sobald keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und beide Partner getrennt wirtschaften. Er endet grundsätzlich mit der Rechtskraft der Scheidung .

Ab diesem Zeitpunkt kann unter bestimmten Voraussetzungen nachehelicher Unterhalt beansprucht werden. Dieser folgt jedoch anderen rechtlichen Kriterien und muss gesondert geprüft werden.

Während des Trennungsjahres bleibt die Pflicht zur Zahlung bestehen, auch wenn der Scheidungsantrag bereits gestellt ist. Der Gesetzgeber ( § 1361 BGB ) will damit sicherstellen, dass während der Trennungszeit keine wirtschaftlichen Nachteile entstehen.

Eine Verlängerung über die Scheidung hinaus ist nicht möglich. Der Trennungsunterhalt ist ausdrücklich auf die Übergangszeit zwischen Trennung und Scheidung begrenzt.

In der Praxis kann der Anspruch entfallen, wenn sich die Lebensverhältnisse ändern. Das ist z.B. der Fall, wenn der berechtigte Ehepartner wieder in einer verfestigten neuen Beziehung lebt oder ein eigenes Einkommen erzielt. Auch die Aufnahme einer neuen gemeinsamen Haushaltsführung führt in der Regel zum Wegfall des Anspruchs.

Der Trennungsunterhalt endet grundsätzlich mit der Scheidung. Anschließend kann unter bestimmten Voraussetzungen nachehelicher Ehegattenunterhalt geschuldet sein.

Unterschied zwischen Trennungsunterhalt und Ehegattenunterhalt

Während der Trennungsunterhalt nach § 1361 BGB die finanzielle Absicherung während der Trennung regelt, greift der Ehegattenunterhalt (oder nacheheliche Unterhalt) erst nach der Scheidung .

Er ist in den §§ 1569 ff. BGB verankert und setzt voraus, dass ein geschiedener Ehepartner nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann , zum Beispiel wegen Kinderbetreuung, Krankheit oder fehlender Erwerbsmöglichkeiten.

Beide Unterhaltsarten verfolgen somit unterschiedliche Ziele: Während der Trennungsunterhalt den bisherigen Lebensstandard während der Trennung sichern soll, dient der Ehegattenunterhalt dazu, die wirtschaftliche Stabilität nach der Scheidung zu gewährleisten.

Was passiert, wenn kein Trennungsunterhalt gezahlt wird?

Zahlt ein Ehepartner trotz bestehender Pflicht keinen Trennungsunterhalt, kann der Anspruch gerichtlich geltend gemacht werden. Eine rückwirkende Nachzahlung ist nur möglich, wenn der Unterhalt zuvor nachweislich eingefordert wurde.

Zahlt der unterhaltspflichtige Ehepartner den Trennungsunterhalt nicht freiwillig, kann der berechtigte Ehepartner zunächst versuchen, den Anspruch außergerichtlich geltend zu machen . Dies erfolgt in der Regel durch eine schriftliche Zahlungsaufforderung oder ein anwaltliches Schreiben , in dem die Höhe und der Beginn des Unterhaltsanspruchs benannt werden. Wenn Sie diesbezüglich Hilfe benötigen, wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei am Martinsplatz. Unser Fachanwalt für Familienrecht prüft Ihren Fall und berät Sie individuell beim richtigen Vorgehen.

Bleibt die Zahlung trotz Aufforderung aus, kann der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden. Eine rückwirkende Nachzahlung kommt jedoch nur in Betracht, wenn der Unterhalt zuvor ausdrücklich verlangt wurde.

Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 1361 Absatz 4 BGB in Verbindung mit § 1613 BGB .

Im gerichtlichen Verfahren prüft das Familiengericht, ob die Voraussetzungen für den Anspruch vorliegen, also ob der Berechtigte bedürftig und der andere Ehepartner leistungsfähig ist. Wird der Anspruch bestätigt, kann das Gericht den Unterhalt festsetzen und bei Zahlungsverzug eine Zwangsvollstreckung anordnen.

Wenn Zahlungen über längere Zeit ausbleiben, kann außerdem eine Pfändung des Einkommens oder eine Lohnabtretung erfolgen, um die Ansprüche durchzusetzen. Fordern Sie ausstehende Zahlungen möglichst frühzeitig ein, um Ihre Ansprüche zu sichern. Ein spätes Handeln kann dazu führen, dass Ihnen ein Teil des Unterhaltsanspruchs verloren geht.

Wie gehen Sie am besten vor, um Ihren Anspruch auf Trennungsunterhalt durchzusetzen?

Um Ihren Anspruch auf Trennungsunterhalt wirksam durchzusetzen, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  • Eigene finanzielle Situation dokumentieren: Sammeln Sie Belege über Einkommen, Ausgaben und regelmäßige Verpflichtungen, etwa Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide und Kontoauszüge. Diese Unterlagen sind Grundlage für die Berechnung.
  • Auskunft über das Einkommen des Ehepartners verlangen: Sie haben das Recht, Einsicht in die Einkommensverhältnisse des anderen Ehepartners zu verlangen. Dazu gehören beispielsweise Lohnabrechnungen, Steuererklärungen oder Nachweise über Mieteinnahmen.
  • Unterhalt schriftlich geltend machen: Fordern Sie den Unterhalt immer schriftlich ein, am besten per Einschreiben oder über eine anwaltliche Aufforderung. Nur so können Sie später belegen, dass der Anspruch rechtzeitig erhoben wurde.
  • Fristen einhalten: Rückwirkend kann Trennungsunterhalt nur verlangt werden, wenn der Anspruch bereits vorher schriftlich eingefordert wurde (§ 1613 BGB). Eine verspätete Geltendmachung führt häufig zu finanziellen Nachteilen.
  • Fachanwalt für Familienrecht hinzuziehen: Wenn keine Einigung erzielt wird oder die Berechnung unklar ist, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. Ein Fachanwalt kann die Unterlagen prüfen, Ansprüche berechnen und den Unterhalt notfalls gerichtlich durchsetzen.

Fazit: Trennungsunterhalt – finanzielle Absicherung während der Trennung

Der Trennungsunterhalt sorgt dafür, dass beide Ehepartner während der Trennungszeit finanziell abgesichert bleiben und keiner in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Er gilt vom Zeitpunkt der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung und endet automatisch mit dem Abschluss des Verfahrens.

Wie hoch der Unterhalt ausfällt, hängt von den individuellen Einkommensverhältnissen , den bestehenden Verpflichtungen und zusätzlichen Belastungen ab. Eine genaue Berechnung ist nur möglich, wenn alle finanziellen Angaben vollständig vorliegen und sorgfältig geprüft werden.

Kommt es zu Unstimmigkeiten oder bleibt eine Zahlung aus, können Sie Ihren Anspruch zunächst außergerichtlich und, falls nötig, auch gerichtlich durchsetzen. Entscheidend ist, den Unterhalt frühzeitig geltend zu machen, damit mögliche Ansprüche nicht verloren gehen.

Der Trennungsunterhalt ist damit ein zentraler Bestandteil des Familienrechts . Er schafft während der Trennungsphase finanzielle Stabilität und ermöglicht beiden Partnern, geordnete Schritte in die neue Lebenssituation zu gehen.

FAQ zum Trennungsunterhalt

Wann besteht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt?

Ein Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht, sobald die Ehepartner getrennt leben und einer von ihnen seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann. Voraussetzung ist, dass der andere Ehepartner leistungsfähig ist und genügend Einkommen hat, um den Unterhalt zu zahlen.

Wie lange muss Trennungsunterhalt gezahlt werden?

Der Anspruch auf Trennungsunterhalt gilt vom Zeitpunkt der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung.

Danach endet er automatisch. Nur wenn besondere Voraussetzungen vorliegen, kann im Anschluss Ehegattenunterhalt beansprucht werden.

Wie wird der Trennungsunterhalt berechnet?

Die Höhe richtet sich nach den bereinigten Nettoeinkommen beider Ehepartner.

Der weniger verdienende Partner erhält in der Regel drei Siebtel der Einkommensdifferenz, nachdem Abzüge wie Steuern, Sozialabgaben und berufsbedingte Aufwendungen berücksichtigt wurden.

Kann Trennungsunterhalt rückwirkend verlangt werden?

Eine rückwirkende Nachzahlung ist nur dann möglich, wenn Sie den Unterhalt vorher ausdrücklich eingefordert haben.

Das bedeutet, Sie müssen den anderen Ehepartner schriftlich zur Zahlung auffordern und deutlich machen, dass Sie Trennungsunterhalt verlangen. Nur wenn diese Aufforderung nachweisbar ist, kann der Unterhalt rückwirkend berechnet werden. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich in § 1361 Absatz 4 BGB in Verbindung mit § 1613 BGB.

Was passiert, wenn kein Trennungsunterhalt gezahlt wird?

Zahlt der unterhaltspflichtige Ehepartner nicht, kann der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden. Das Familiengericht prüft dann, ob die Voraussetzungen für den Anspruch bestehen, und kann den Unterhalt durch Beschluss festsetzen. In bestimmten Fällen ist auch eine Pfändung oder Lohnabtretung möglich.

Was ist der Unterschied zwischen Trennungsunterhalt und Ehegattenunterhalt?

Der Trennungsunterhalt wird während der Trennung gezahlt (§ 1361 BGB), der Ehegattenunterhalt erst nach der Scheidung (§§ 1569 ff. BGB).

Er soll finanzielle Nachteile ausgleichen, die nach dem Ende der Ehe bestehen bleiben, zum Beispiel wegen Kinderbetreuung oder Krankheit.

Wie kann man Trennungsunterhalt beantragen?

Der Anspruch sollte zunächst schriftlich beim anderen Ehepartner geltend gemacht werden. Wenn keine Einigung erzielt wird, kann ein Fachanwalt für Familienrecht helfen, den Unterhalt zu berechnen und bei Bedarf gerichtlich durchzusetzen.

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