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Erbrecht Was kostet ein Testament beim Anwalt?

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Viele Menschen schieben das Thema Testament lange vor sich her. Irgendwann entsteht jedoch der Wunsch, den eigenen Nachlass verbindlich zu regeln und sicherzustellen, dass das Vermögen später tatsächlich so verteilt wird, wie man es sich vorgestellt hat. Doch wie gehen Sie dabei am besten vor? Selber schreiben oder lieber doch auf Nummer sicher gehen und sich Hilfe holen? Wer dafür anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen möchte, will verständlicherweise vorher wissen, was ein Testament beim Anwalt kostet .

Darauf gibt es jedoch keine pauschale Antwort . Ein einfaches Einzeltestament bei klaren Familienverhältnissen erfordert meist weniger Beratung als eine Regelung für Ehepartner mit Kindern aus früheren Beziehungen oder größerem Vermögen. Entscheidend ist außerdem, ob mit dem Rechtsanwalt ein Pauschalhonorar vereinbart wird oder die Abrechnung nach dem tatsächlichen Zeitaufwand erfolgt.

Die Kosten für ein Testament beim Rechtsanwalt hängen deshalb immer vom konkreten Beratungsbedarf ab. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie sich die Anwaltskosten zusammensetzen und warum auch die gewählte Testamentsform eine Rolle spielt. Auch mögliche Zusatzkosten für die Prüfung oder amtliche Verwahrung eines Testaments schauen wir uns genauer an.

Wie berechnen sich die Kosten für ein Testament beim Anwalt?

Anders als bei einem notariellen Testament gibt es für die anwaltliche Gestaltung keine einheitliche Gebühr, die sich automatisch aus dem Wert des Nachlasses ergibt . In vielen Fällen wird vor Beginn der Beratung eine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen. So wissen beide Seiten, auf welcher Grundlage die Kosten berechnet werden.

Wurde keine Vergütungsvereinbarung geschlossen, gelten für Privatpersonen die Höchstgrenzen des § 34 RVG . Für ein erstes Beratungsgespräch dürfen höchstens 190 Euro berechnet werden. Geht die Beratung darüber hinaus oder wird ein schriftliches Gutachten erstellt, liegt die Obergrenze bei 250 Euro. Hinzukommen können die gesetzliche Umsatzsteuer und weitere Auslagen.

Pauschalhonorar oder Abrechnung nach Zeitaufwand

Für ein Testament kann ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Das bietet sich vor allem dann an, wenn der Umfang der Beratung bereits zu Beginn gut absehbar ist. Die Pauschale kann beispielsweise das Beratungsgespräch und die Ausarbeitung eines Testamentsentwurfs umfassen. Ob auch spätere Änderungen darin enthalten sind, sollte vorab eindeutig besprochen werden.

Eine andere Möglichkeit ist die Abrechnung nach dem tatsächlichen Zeitaufwand . Dabei wird ein Stundensatz vereinbart und nur die Zeit berechnet, die für Gespräche, rechtliche Prüfungen und die Erstellung des Entwurfs benötigt wird. Dieses Modell kann sinnvoll sein, wenn sich zu Beginn noch nicht einschätzen lässt, wie umfangreich die Gestaltung wird.

Eine Pauschale ist dabei nicht automatisch günstiger und ein Stundenhonorar nicht zwangsläufig teurer. Entscheidend ist, welche Leistungen vereinbart wurden und wie viel Beratungsbedarf tatsächlich besteht. Fragen Sie deshalb vor der Beauftragung nach, wie die Anwaltskosten berechnet werden und ob zusätzliche Gespräche oder Änderungswünsche gesondert abgerechnet werden.

In unserer Kanzlei handhaben wir das wie folgt: Sie schildern uns ihr Anliegen und übersenden die vorliegenden Unterlagen. Auf dieser Grundlage prüfen wir den voraussichtlichen Beratungsaufwand und teilen Ihnen vor Beginn unserer Tätigkeit mit, wie die Vergütung berechnet wird.

Welche Leistungen umfasst die anwaltliche Beratung?

Bei einer anwaltlichen Testamentsberatung geht es nicht allein darum, einen vorhandenen Wunsch in juristische Formulierungen zu übertragen. Zunächst muss geklärt werden, wer nach der gesetzlichen Erbfolge erben würde und ob dieses Ergebnis den eigenen Vorstellungen entspricht.

Der Rechtsanwalt prüft außerdem, ob Pflichtteilsansprüche berücksichtigt werden müssen und welche Gestaltung zur familiären Situation passt. Auf dieser Grundlage wird ein individueller Testamentsentwurf erarbeitet und mit Ihnen besprochen. Ebenso wichtig sind Hinweise dazu, wie das Testament wirksam errichtet werden muss , denn ein rechtlich durchdachter Entwurf hilft nur dann, wenn später auch die vorgeschriebene Form eingehalten wird.

Wie umfangreich diese Beratung ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. Manchmal lässt sich die gewünschte Regelung bereits nach einem ausführlichen Gespräch umsetzen. Bei komplizierteren Verhältnissen können weitere Abstimmungen notwendig werden, bevor der endgültige Text feststeht.

Wovon hängt die Höhe der Anwaltskosten ab?

Wie hoch die Anwaltskosten ausfallen, hängt nicht davon ab, wie viele Seiten das Testament am Ende umfasst. Auch ein vergleichsweise kurzes Testament kann eine gründliche rechtliche Prüfung voraussetzen. Entscheidend ist, welche Regelung Sie erreichen möchten und welche Folgen dabei bedacht werden müssen.

Einzeltestament, gemeinschaftliches Testament oder Berliner Testament

Bei einem Einzeltestament legt eine Person fest, wer nach ihrem Tod erben soll. Sind die Familienverhältnisse überschaubar und bestehen keine besonderen Wünsche, kann sich auch der Beratungsaufwand in einem gut absehbaren Rahmen halten.

Aufwendiger kann die Gestaltung werden, wenn Ehepartner ihren Nachlass gemeinsam regeln möchten. Sie können dafür ein gemeinschaftliches Testament errichten (§ 2265 BGB) . Diese Möglichkeit haben auch Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben (§ 10 Abs. 4 LPartG) . In einem solchen Testament treffen beide Partner gemeinsam Regelungen für ihren Nachlass. Dabei muss nicht nur geklärt werden, wer nach dem Tod des ersten Partners erben soll. Ebenso wichtig ist die Frage, ob der länger lebende Partner die gemeinsam getroffenen Entscheidungen später noch ändern darf .

Besonderen Beratungsbedarf kann auch ein Berliner Testament mit sich bringen. Ehepartner möchten sich damit häufig zunächst gegenseitig absichern und das Vermögen später an die Kinder weitergeben. Die Kinder oder andere ausgewählte Personen erhalten das Vermögen erst nach dem Tod des länger lebenden Partners (§ 2269 BGB) . Dabei sollten insbesondere mögliche Pflichtteilsansprüche der Kinder nach dem ersten Todesfall berücksichtigt werden (§ 2303 BGB) . Diese können die finanzielle Absicherung des überlebenden Ehepartners beeinträchtigen und zusätzliche Regelungen im Testament erforderlich machen.

Die Wahl der Testamentsform beeinflusst die Kosten daher nicht allein durch ihre Bezeichnung, sondern durch die damit verbundenen rechtlichen Fragen und den erforderlichen Zeitaufwand.

Familiäre und vermögensrechtliche Besonderheiten

Ebenso wichtig ist die persönliche Ausgangslage . Bei einer alleinstehenden Person mit einem Kind und klaren Vermögensverhältnissen lässt sich meist schneller erfassen, welche Regelung gewünscht ist und welche Folgen sie hat.

Anders kann es bei einem Ehepaar aussehen, das Kinder aus früheren Beziehungen hat und gemeinsam eine Immobilie besitzt. Hier muss genauer abgestimmt werden, wie der überlebende Ehepartner abgesichert werden soll, ohne die Interessen der Kinder aus dem Blick zu verlieren. Auch unverheiratete Paare benötigen häufig eine besonders durchdachte Gestaltung, weil sie ohne Testament nicht automatisch wie Ehepartner erben.

Mehr Beratungsaufwand kann außerdem entstehen, wenn bereits ein älteres Testament vorhanden ist oder einzelne Angehörige bewusst anders berücksichtigt werden sollen, als es die gesetzliche Erbfolge vorsieht. In solchen Fällen muss zunächst geprüft werden, welche Regelungen bereits bestehen und ob ein neuer Entwurf mit ihnen in Konflikt geraten könnte.

Für die Höhe der Anwaltskosten ist deshalb vor allem entscheidend, wie viel rechtliche Klärung notwendig ist , damit das Testament später tatsächlich das bewirkt, was Sie sich vorgestellt haben.

Testament beim Anwalt oder Notar – was ist der Unterschied?

Ein Rechtsanwalt berät Sie individuell zur Gestaltung Ihres Testaments und kann einen passenden Entwurf ausarbeiten. Ein Notar errichtet dagegen ein öffentliches Testament und beurkundet Ihren letzten Willen. Auch bei der Berechnung der Kosten und beim späteren Nachweis der Erbenstellung gibt es Unterschiede.

Wer sein Testament nicht allein verfassen möchte, kann sich sowohl von einem Rechtsanwalt als auch von einem Notar beraten lassen. Der wesentliche Unterschied liegt in der jeweiligen Rolle und in der Form, in der das Testament anschließend errichtet wird.

Ein Rechtsanwalt berät Sie ausgehend von Ihrer persönlichen Situation und entwickelt mit Ihnen eine Regelung, die Ihren Vorstellungen entspricht. Er kann den Testamentstext ausarbeiten und Ihnen erklären, welche rechtlichen Folgen die gewählte Gestaltung hat. Damit der anwaltlich erstellte Entwurf als eigenhändiges Testament wirksam wird, müssen Sie ihn anschließend vollständig mit der Hand schreiben und unterschreiben (§ 2247 BGB) . Die Unterschrift unter einem ausgedruckten Entwurf reicht dafür nicht aus. Haben Sie den abgestimmten Text handschriftlich übernommen und unterschrieben, ist eine zusätzliche notarielle Beurkundung grundsätzlich nicht erforderlich.

Auch ein Notar berät bei der Gestaltung des Testaments. Anders als ein Rechtsanwalt ist er jedoch kein Interessenvertreter seiner Auftraggeber, sondern muss die Beteiligten unabhängig und unparteiisch betreuen (§ 14 BNotO) . Bei ihm kann ein öffentliches Testament errichtet werden. Dafür erklären Sie Ihren letzten Willen gegenüber dem Notar oder übergeben ihm eine entsprechende Schrift. Der Notar nimmt das Testament anschließend in einer notariellen Urkunde auf (§ 2232 BGB) . Der Text muss in diesem Fall nicht von Ihnen selbst handschriftlich verfasst werden. Eine bloße Beglaubigung Ihrer Unterschrift würde dagegen nicht ausreichen, um aus einem ausgedruckten Testament eine wirksame letztwillige Verfügung zu machen. Entscheidend ist die notarielle Beurkundung des letzten Willens.

Ein weiterer Unterschied betrifft die Kosten. Beim Rechtsanwalt richtet sich die Vergütung häufig nach einer individuellen Vereinbarung und dem tatsächlichen Beratungsaufwand. Die Notarkosten sind dagegen gesetzlich festgelegt und bundesweit einheitlich. Eine freie Gebührenvereinbarung ist beim Notar nicht möglich. Für die Höhe der Gebühren spielt bei einem Testament grundsätzlich der Wert des Vermögens eine Rolle, über das verfügt werden soll (§ 102 GNotKG) .

Warum kann ein notarielles Testament sinnvoll sein?

Der Vorteil eines notariellen Testaments zeigt sich häufig erst nach dem Erbfall. Die Erben müssen dann beispielsweise gegenüber einer Bank oder dem Grundbuchamt nachweisen, dass sie tatsächlich erbberechtigt sind. Ein eröffnetes notarielles Testament kann zusammen mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll häufig als Nachweis der Erbenstellung ausreichen . Ein zusätzlicher Erbschein ist dann in vielen Fällen nicht erforderlich.

Das gilt allerdings nicht ausnahmslos. Bleibt die Erbfolge trotz des Testaments unklar, kann dennoch ein Erbschein verlangt werden. Bei einem eigenhändigen Testament wird ein solcher Nachweis dagegen häufiger benötigt, wodurch für die Erben später weitere Kosten entstehen können.

Das notarielle Testament wird außerdem amtlich verwahrt und im Zentralen Testamentsregister erfasst. Dadurch wird sichergestellt, dass es im Erbfall gefunden und vom Nachlassgericht eröffnet wird. Auf die damit verbundenen Kosten gehen wir später noch genauer ein.

Sie müssen jedoch nicht erst einen Rechtsanwalt und anschließend zusätzlich einen Notar beauftragen. In vielen Fällen entscheiden sich Mandanten entweder für eine anwaltliche Beratung mit anschließendem eigenhändigem Testament oder unmittelbar für die notarielle Errichtung. Eine Kombination kann in besonderen Fällen sinnvoll sein, wenn eine anwaltlich entwickelte Gestaltung anschließend als öffentliches Testament beurkundet werden soll. Voraussetzung für ein wirksames Testament ist dieser zusätzliche Schritt jedoch nicht.

Welche weiteren Kosten können rund um das Testament entstehen?

Mit der Erstellung des Testaments sind nicht immer sämtliche Kosten abgeschlossen. Zusätzlicher Aufwand kann entstehen, wenn ein bereits vorhandener Text geprüft oder später an eine neue Lebenssituation angepasst werden soll. Auch für die amtliche Verwahrung fallen Gebühren an.

Vorhandenes Testament prüfen oder ändern lassen

Vielleicht haben Sie bereits vor einigen Jahren ein Testament geschrieben und sind inzwischen unsicher, ob die damaligen Regelungen noch zu Ihrer heutigen Situation passen. Eine neue Ehe, weiterer Nachwuchs oder Veränderungen beim Vermögen können dazu führen, dass ein älterer Text überprüft werden sollte.

Die Kosten für die Prüfung eines Testaments hängen davon ab, wie umfangreich der Auftrag ist. Es macht einen Unterschied, ob lediglich eine einzelne Formulierung eingeordnet werden soll oder ob geprüft werden muss, welche Folgen das Testament für sämtliche Beteiligten hat. Stellt sich dabei heraus, dass die bisherige Regelung nicht mehr zu Ihren Wünschen passt, kann eine vollständige Überarbeitung notwendig werden.

Ein bereits vorhandener Text macht die Testamentsberatung daher nicht automatisch günstiger. Der Rechtsanwalt muss zunächst nachvollziehen, welche Regelungen getroffen wurden und ob diese rechtlich das bewirken, was Sie erreichen möchten. Erst danach lässt sich beurteilen, ob einzelne Änderungen ausreichen oder ein neuer Entwurf sinnvoller ist.

Ein neues Testament hebt ein früheres nicht automatisch vollständig auf. Enthält es Regelungen, die älteren Anordnungen widersprechen, gelten in diesen Punkten die später getroffenen Bestimmungen (§ 2258 BGB) . Soll das bisherige Testament vollständig ersetzt werden, sollte dies im neuen Testament ausdrücklich festgehalten werden.

Testament amtlich verwahren lassen

Ein eigenhändiges Testament muss nicht beim Amtsgericht hinterlegt werden. Sie können es grundsätzlich auch selbst aufbewahren. Wer jedoch wirklich sicherstellen möchte, dass das Dokument nach dem Tod gefunden und eröffnet wird, kann es in die besondere amtliche Verwahrung geben ( § 2248 BGB ).

Für die amtliche Verwahrung fällt derzeit eine einmalige Gerichtsgebühr von 82 Euro an (Stand Juli 2026). Das hinterlegte Testament wird zusätzlich im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer erfasst. Bei einer gerichtlichen Meldung beträgt die Registrierungsgebühr aktuell in der Regel 15,50 Euro für jede testierende Person . Bei einem gemeinschaftlichen Testament entstehen daher zwei Registrierungen.

Wird die Registrierungsgebühr im Zusammenhang mit einem notariellen Testament direkt vom Notar entgegengenommen, liegt sie derzeit bei 12,50 Euro je Person . Die Gebühr fällt einmalig an und deckt auch spätere Benachrichtigungen im Sterbefall ab.

Im Zentralen Testamentsregister wird nicht der Inhalt des Testaments gespeichert . Erfasst wird vielmehr, wo sich die Urkunde befindet. Erhält das Register eine Mitteilung über den Sterbefall, benachrichtigt es die Verwahrstelle und das zuständige Nachlassgericht. Die Verwahrstelle übermittelt das Testament anschließend an das Nachlassgericht, damit es eröffnet werden kann.

Die besondere amtliche Verwahrung erfolgt beim Gericht und nicht beim Rechtsanwalt . Selbst wenn eine Kanzlei eine Kopie oder Unterlagen aufbewahrt, ersetzt dies nicht die amtliche Hinterlegung mit der Registrierung im Zentralen Testamentsregister.

Wann ist anwaltliche Beratung bei einem Testament sinnvoll?

Ob Sie für Ihr Testament anwaltliche Unterstützung benötigen, hängt nicht allein von der Höhe Ihres Vermögens ab. Auch bei einem überschaubaren Nachlass kann die rechtliche Gestaltung anspruchsvoll sein, wenn die familiäre Situation nicht eindeutig ist oder die gesetzliche Erbfolge nicht zu Ihren Vorstellungen passt.

Das betrifft häufig unverheiratete Paare. Anders als Ehegatten werden sie nicht allein aufgrund ihrer Partnerschaft gesetzliche Erben . Ohne Testament kann der überlebende Partner daher leer ausgehen, während beispielsweise die Kinder oder andere Verwandte erben.

Auch in Patchworkfamilien sollte genau überlegt werden, wer zu welchem Zeitpunkt welchen Teil des Vermögens erhalten soll. Möchten Sie Ihren Partner absichern und zugleich dafür sorgen, dass die eigenen Kinder später berücksichtigt werden, reichen vermeintlich eindeutige Formulierungen nicht immer aus. Gerade bei einer gemeinsamen Immobilie können unklare Regelungen später zu erheblichen Schwierigkeiten führen.

Anwaltliche Beratung ist außerdem sinnvoll, wenn Sie einen nahen Angehörigen enterben möchten. Eine Enterbung bedeutet nicht automatisch, dass die betreffende Person keinerlei Ansprüche mehr hat. Kinder und Ehegatten können grundsätzlich weiterhin einen Pflichtteil verlangen. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt das auch für die Eltern des Erblassers ( § 2303 BGB ).

Eine rechtliche Prüfung kann ebenfalls ratsam sein, wenn ein Unternehmen zum Nachlass gehört oder einzelne Vermögenswerte gezielt an bestimmte Personen gehen sollen. Der Rechtsanwalt prüft dann, ob die gewünschte Verteilung mit den übrigen Anordnungen zusammenpasst und ob das Testament später voraussichtlich so ausgelegt wird, wie Sie es beabsichtigt haben.

Je stärker Ihre Wünsche von der gesetzlichen Erbfolge abweichen, desto wichtiger ist eine eindeutige und rechtlich durchdachte Gestaltung. Eine anwaltliche Beratung kann dabei helfen, mögliche Folgen frühzeitig zu erkennen und Regelungen zu vermeiden, die nach dem Erbfall unterschiedlich verstanden werden.

Fazit: Die Kosten richten sich nach dem konkreten Beratungsbedarf

Ein Testament zu verfassen, fällt vielen Menschen nicht leicht. Der Gedanke daran, den eigenen Nachlass zu regeln, wird deshalb oft lange aufgeschoben. Schließlich scheint noch genügend Zeit zu sein, um sich darum zu kümmern. Doch je früher Sie festhalten, was später mal gelten soll, desto mehr Ruhe und Klarheit schaffen Sie für sich selbst und für die Menschen, die Ihnen wichtig sind.

Was ein Testament beim Anwalt kostet, hängt immer vom konkreten Beratungsbedarf ab. Eine verlässliche Einschätzung ist erst möglich, wenn geklärt wurde, welche Nachlassregelung Sie erreichen möchten und wie umfangreich die rechtliche Prüfung dafür ausfällt. Besprechen Sie deshalb vor der Beauftragung, auf welcher Grundlage die Vergütung berechnet wird und welche Leistungen darin enthalten sind. So wissen Sie von Anfang an, mit welchen Kosten Sie rechnen können.

Wir wissen, dass es Überwindung kosten kann, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Sie müssen dabei aber nicht schon alle Antworten kennen oder eine fertige Vorstellung mitbringen. Wenn Sie Ihren Nachlass rechtssicher regeln möchten oder bei einem bereits vorhandenen Testament unsicher sind, wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei am Martinsplatz. Unser Rechtsanwalt für Erbrecht in Bonn unterstützt Sie dabei, eine Lösung zu finden, die zu Ihrer persönlichen Situation passt.

FAQ zu den Kosten eines Testaments beim Anwalt

Was kostet eine Erstberatung im Erbrecht?

Die Kosten einer Erstberatung können mit dem Rechtsanwalt individuell vereinbart werden. Wurde keine Vergütungsvereinbarung getroffen und handelt es sich bei dem Mandanten um einen Verbraucher, beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch nach § 34 RVG höchstens 190 Euro . Hinzukommen können die gesetzliche Umsatzsteuer und weitere Auslagen.

Übernimmt der Rechtsanwalt anschließend eine damit zusammenhängende weitere Tätigkeit, wird die Beratungsgebühr grundsätzlich auf die spätere Vergütung angerechnet. Etwas anderes gilt, wenn hierzu eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Kann ein Rechtsanwalt ein Testament erstellen?

Ein Rechtsanwalt kann Sie zur Gestaltung Ihres Nachlasses beraten und einen individuell auf Ihre Situation abgestimmten Testamentstext entwerfen. Dabei prüft er, ob Ihre Wünsche rechtlich umsetzbar sind und welche Folgen sich beispielsweise für Ehepartner, Kinder oder andere Angehörige ergeben. Damit der Entwurf zu einem wirksamen Testament wird, müssen anschließend jedoch die gesetzlichen Formvorgaben eingehalten werden.

Muss ein vom Anwalt entworfenes Testament handschriftlich geschrieben werden?

Möchten Sie den anwaltlichen Entwurf als eigenhändiges Testament verwenden, müssen Sie den vollständigen Text selbst mit der Hand schreiben und unterschreiben ( § 2247 BGB ). Es genügt nicht, den ausgedruckten Entwurf lediglich zu unterschreiben. Eine notarielle Beurkundung ist nicht zusätzlich erforderlich, wenn das eigenhändige Testament formwirksam errichtet wurde.

Alternativ können Sie Ihren letzten Willen bei einem Notar beurkunden lassen. In diesem Fall entsteht ein öffentliches Testament, das nicht von Ihnen handschriftlich verfasst werden muss ( § 2232 BGB ).

Was kostet ein Berliner Testament beim Anwalt?

Auch für ein Berliner Testament gibt es keinen allgemeingültigen Festpreis . Die Kosten hängen von der Honorarvereinbarung und davon ab, wie viel Beratung für die gewünschte Regelung erforderlich ist. Da die Verfügungen beider Ehepartner aufeinander abgestimmt werden müssen und auch mögliche Pflichtteilsansprüche der Kinder eine Rolle spielen können, fällt der Aufwand häufig höher aus als bei einem einfachen Einzeltestament.

Vor der Beauftragung sollte geklärt werden, ob ein Pauschalhonorar möglich ist und ob spätere Änderungen bereits darin enthalten sind. So wissen Sie, welche Leistungen mit den vereinbarten Kosten abgedeckt werden.

Muss ein Testament beim Amtsgericht hinterlegt werden?

Ein eigenhändiges Testament muss nicht zwingend beim Amtsgericht hinterlegt werden . Sie können es auch zu Hause oder an einem anderen sicheren Ort aufbewahren. Dabei besteht jedoch das Risiko, dass es nach Ihrem Tod nicht gefunden oder versehentlich übersehen wird.

Mit der besonderen amtlichen Verwahrung stellen Sie sicher, dass das Testament im Erbfall an das zuständige Nachlassgericht gelangt und eröffnet wird. Die Hinterlegung ist daher freiwillig, kann aber gerade bei einem eigenhändigen Testament sinnvoll sein . Für die amtliche Verwahrung und die Registrierung im Zentralen Testamentsregister fallen die bereits im Haupttext genannten Gebühren an.

Beitrag veröffentlicht am
28. Juli 2026

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