Familienrecht Versorgungsausgleich bei Scheidung: So werden Rentenansprüche geteilt
Die Scheidung ist eingereicht und plötzlich erhalten Sie vom Familiengericht einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich . Darin sollen Angaben zu Rentenversicherungen und weiteren Versorgungsansprüchen gemacht werden. Doch warum ist die eigene Altersvorsorge überhaupt Teil des Scheidungsverfahrens?
Der Versorgungsausgleich sorgt dafür, dass die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte beider Ehepartner berücksichtigt werden. Es geht also nicht um die gesamte spätere Rente, sondern um die Ansprüche, die innerhalb der Ehezeit aufgebaut wurden.
In diesem Beitrag erklären wir, wie der Versorgungsausgleich abläuft und wie die Berechnung grundsätzlich funktioniert. Außerdem erfahren Sie, wann auf den Versorgungsausgleich verzichtet werden kann und welche Besonderheiten etwa bei einer kurzen Ehe gelten.
Was bedeutet der Versorgungsausgleich bei einer Scheidung?
Was bedeutet Versorgungsausgleich bei einer Scheidung?
Beim Versorgungsausgleich werden grundsätzlich die während der Ehezeit erworbenen Renten- und Versorgungsanrechte beider Ehepartner ermittelt und ausgeglichen. Er ist regelmäßig Bestandteil des Scheidungsverfahrens.
Während einer Ehe entwickeln sich die beruflichen und finanziellen Situationen beider Ehepartner nicht immer gleich. Arbeitet einer beispielsweise über längere Zeit weniger, während der andere höhere Versorgungsansprüche aufbaut, kann sich das später deutlich auf die Altersvorsorge auswirken. Der Versorgungsausgleich soll dafür sorgen, dass die während der Ehezeit erworbenen Anrechte zwischen beiden Ehepartnern grundsätzlich hälftig geteilt werden. § 1 Versorgungsausgleichsgesetz sieht deshalb vor, dass die jeweiligen Ehezeitanteile zur Hälfte ausgeglichen werden.
Dabei geht es nicht nur um die gesetzliche Rentenversicherung. Auch Anrechte aus der Beamtenversorgung, der betrieblichen Altersversorgung oder bestimmten privaten Alters- und Invaliditätsvorsorgen können in den Versorgungsausgleich einbezogen werden. Welche Ansprüche tatsächlich berücksichtigt werden, hängt von der jeweiligen Form der Versorgung ab.
Der Versorgungsausgleich bedeutet also nicht, dass bei einer Scheidung einfach die gesamte spätere Rente beider Ehepartner zusammengerechnet und durch zwei geteilt wird. Maßgeblich sind grundsätzlich die Versorgungsanrechte , die während der gesetzlich bestimmten Ehezeit erworben wurden. Wie dieser Zeitraum festgelegt wird und wie daraus der konkrete Ausgleichswert entsteht, erklären wir Ihnen im nächsten Abschnitt.
Wie wird der Versorgungsausgleich berechnet?
Wie wird der Versorgungsausgleich bei einer Scheidung berechnet?
Für den Versorgungsausgleich werden die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte ermittelt. Die jeweiligen Versorgungsträger berechnen daraus den ehezeitlichen Anteil und den Ausgleichswert.
Für die Berechnung des Versorgungsausgleichs wird zunächst festgelegt, welcher Zeitraum überhaupt berücksichtigt wird. Anschließend ermitteln die jeweiligen Versorgungsträger, welche Anrechte jeder Ehepartner in dieser Zeit erworben hat. Der Ausgleichswert entspricht grundsätzlich der Hälfte des jeweiligen Ehezeitanteils.
Welche Ehezeit zählt für den Versorgungsausgleich?
Die Ehezeit beginnt rechtlich mit dem ersten Tag des Monats, in dem die Ehe geschlossen wurde , und endet mit dem letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags . Es kommt also nicht auf den Tag der Trennung an.
Ein Beispiel: Ein Paar heiratet am 20. Mai 2010. Der Scheidungsantrag wird dem anderen Ehepartner am 12. September 2026 zugestellt. Für den Versorgungsausgleich läuft die maßgebliche Ehezeit dann vom 1. Mai 2010 bis zum 31. August 2026.
Was passiert mit den Rentenpunkten bei einer Scheidung?
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung wird der während der Ehezeit erworbene Anteil in Entgeltpunkten ermittelt. Andere Versorgungssysteme können dagegen mit Rentenbeträgen oder Kapitalwerten rechnen. Deshalb lässt sich der Versorgungsausgleich nicht zuverlässig dadurch berechnen, dass man einfach die aktuellen Renten oder Rentenpunkte beider Ehepartner miteinander vergleicht.
Grundsätzlich wird jedes auszugleichende Anrecht für sich betrachtet. Bei der sogenannten internen Teilung erhält der andere Ehepartner ein eigenes Anrecht bei demselben Versorgungsträger. Nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgt eine externe Teilung bei einem anderen Versorgungsträger.
Ein einfacher Versorgungsausgleich-Rechner kann deshalb allenfalls eine grobe Orientierung geben. Wie hoch der konkrete Ausgleich tatsächlich ausfällt, hängt davon ab, welche Versorgungsanrechte vorhanden sind und wie die jeweiligen Versorgungsträger diese bewerten.
Wie läuft der Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren ab?
Nach Eingang des Scheidungsantrags wird der Versorgungsausgleich in der Regel vom Familiengericht mitbearbeitet. Damit das Gericht weiß, welche Versorgungsanrechte vorhanden sind, müssen beide Ehepartner zunächst Angaben zu ihrer Altersversorgung machen. Anschließend werden die jeweiligen Versorgungsträger in das Verfahren einbezogen.
Fragebogen zum Versorgungsausgleich
Beide Ehepartner erhalten im Scheidungsverfahren einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich . Darin werden unter anderem Angaben zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie zu weiteren Versorgungen abgefragt, die für den Ausgleich relevant sein können.
Abgefragt werden zum Beispiel Versicherungs- oder Mitgliedsnummern der Versorgungsträger , bestehende betriebliche oder private Altersversorgungen sowie Angaben dazu, ob bereits Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich getroffen wurden. Je nach persönlicher Situation können auch weitere Versorgungsformen relevant sein.
Die Angaben sollten vollständig und sorgfältig gemacht werden. Fehlen Versorgungsträger oder sind Angaben unklar, kann das Verfahren zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen. Der ausgefüllte Fragebogen bildet die Grundlage dafür, dass das Familiengericht die erforderlichen Auskünfte einholen kann.
Auskünfte der Versorgungsträger und Entscheidung des Familiengerichts
Die Versorgungsträger teilen dem Gericht mit, welche Anrechte während der Ehezeit erworben wurden und welcher Ausgleichswert daraus folgt. Liegen die erforderlichen Auskünfte vor, kann das Familiengericht den Versorgungsausgleich im Rahmen des Scheidungsverfahrens entscheiden.
Wie lange das dauert, lässt sich nicht pauschal sagen. Müssen Unterlagen nachgereicht oder Auskünfte korrigiert werden, kann sich das Verfahren entsprechend verlängern.
Der Versorgungsausgleich wirkt sich außerdem auf den Verfahrenswert der Scheidung aus und kann damit auch die Gerichts- und Anwaltskosten beeinflussen. Wie sich die Scheidungskosten insgesamt zusammensetzen, erklären wir ausführlich in unserem Beitrag zu den Scheidungskosten .
Sind Angaben unklar oder erscheinen die ermittelten Versorgungswerte nicht nachvollziehbar, können Sie die Unterlagen von einem Anwalt für Familienrecht rechtlich prüfen lassen.
Kann man auf den Versorgungsausgleich verzichten?
Kann man bei einer Scheidung auf den Versorgungsausgleich verzichten?
Ehepartner können den Versorgungsausgleich unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise ausschließen. Eine solche Vereinbarung muss jedoch rechtlich wirksam sein und wird vom Familiengericht nicht ungeprüft übernommen.
Ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich ist grundsätzlich möglich. Ehepartner können vereinbaren, dass bestimmte Versorgungsanrechte nicht ausgeglichen werden oder der Versorgungsausgleich vollständig ausgeschlossen wird. Solche Regelungen können beispielsweise bereits in einem Ehevertrag getroffen oder im Zusammenhang mit der Scheidung vereinbart werden. Das Versorgungsausgleichsgesetz erlaubt ausdrücklich auch einen teilweisen Ausschluss.
Versorgungsausgleich durch Vereinbarung ausschließen
Wenn Ehepartner den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise ausschließen möchten, reicht eine einfache private Absprache untereinander nicht aus. Wird die Vereinbarung vor der rechtskräftigen Entscheidung über den Versorgungsausgleich geschlossen, muss sie grundsätzlich notariell beurkundet werden. Eine Vereinbarung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch im gerichtlichen Verfahren geschlossen werden.
Das Familiengericht prüft außerdem, ob die Vereinbarung rechtlich wirksam ist und einen Ehepartner nicht unangemessen benachteiligt. Ein vollständiger Ausschluss ist deshalb nicht allein schon wirksam, weil beide Ehepartner zugestimmt haben.
Wann kann ein Verzicht problematisch sein?
Ein Ausschluss kann erhebliche Auswirkungen auf die spätere Altersversorgung haben. Das gilt besonders dann, wenn ein Ehepartner während der Ehe deutlich geringere Versorgungsanrechte aufgebaut hat, beispielsweise wegen längerer Familienzeiten oder einer reduzierten Erwerbstätigkeit.
Vor einer Vereinbarung sollten Sie deshalb genau darauf achten, auf welche Ansprüche verzichtet wird und wie sich das langfristig auswirkt . Manchmal wird der Versorgungsausgleich nicht für sich allein geregelt, sondern zusammen mit anderen finanziellen Fragen der Scheidung. Ein Ehepartner kann zum Beispiel auf einen Teil des Versorgungsausgleichs verzichten und dafür an anderer Stelle mehr erhalten. Entscheidend ist, dass beide Seiten verstehen, worauf sie verzichten und welche langfristigen Folgen das für ihre Altersvorsorge hat.
Wann wird kein Versorgungsausgleich durchgeführt?
Bei einer Scheidung prüft das Familiengericht den Versorgungsausgleich grundsätzlich automatisch. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen kein Ausgleich stattfindet oder ein Ehepartner ihn ausdrücklich beantragen muss.
Versorgungsausgleich bei einer Ehe von bis zu drei Jahren
Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren führt das Familiengericht den Versorgungsausgleich nicht automatisch durch. Er findet in diesem Fall nur statt, wenn mindestens ein Ehepartner ihn beantragt. Das ergibt sich aus § 3 Absatz 3 Versorgungsausgleichsgesetz .
Wichtig ist dabei, dass für diese Drei-Jahres-Grenze die gesetzlich festgelegte Ehezeit zählt. Maßgeblich ist also nicht einfach die Zeit zwischen Hochzeit und Trennung, sondern der Zeitraum, den wir oben bereits für die Berechnung des Versorgungsausgleichs erklärt haben.
Auch bei längeren Ehen kann es vorkommen, dass einzelne Versorgungsanrechte nicht ausgeglichen werden. Ist der Unterschied zwischen vergleichbaren Anrechten sehr gering oder geht es nur um einen kleinen Ausgleichswert, kann das Familiengericht von einer Teilung absehen.
In besonderen Ausnahmefällen kann der Versorgungsausgleich ganz oder teilweise entfallen, wenn er zu einem besonders unbilligen, also außergewöhnlich unfairen Ergebnis führen würde. Dafür reicht es allerdings nicht aus, dass ein Ehepartner das Ergebnis lediglich als ungerecht empfindet. Es müssen besondere Umstände des Einzelfalls vorliegen, die eine Abweichung von der grundsätzlich vorgesehenen hälftigen Teilung rechtfertigen.
Fazit: Versorgungsausgleich bei Scheidung rechtzeitig prüfen
Aus unserer langjährigen Erfahrung im Familienrecht wissen wir, dass der Versorgungsausgleich für viele Mandantinnen und Mandanten zunächst schwer greifbar ist. Unterschiedliche Renten- und Versorgungsansprüche, verschiedene Versorgungsträger und die langfristigen Auswirkungen auf die eigene Altersvorsorge machen das Thema schnell komplex.
Umso wichtiger ist es, die Angaben im Verfahren sorgfältig zu prüfen und Vereinbarungen über einen Verzicht nicht vorschnell zu treffen. Gerade wenn die Versorgungsverhältnisse deutlich voneinander abweichen oder mehrere Versorgungssysteme eine Rolle spielen, sollten Sie genau darauf achten, welche Folgen die Teilung langfristig hat.
Wenn Sie aus Bonn oder der Umgebung kommen und Fragen zum Versorgungsausgleich haben, unterstützen wir Sie gerne in unserer Kanzlei am Martinsplatz . Unser Fachanwalt für Familienrecht berät Sie persönlich zu Ihrem Scheidungsverfahren und den Auswirkungen auf Ihre Altersvorsorge.
FAQ zum Versorgungsausgleich bei Scheidung
Ja. Der Fragebogen dient dazu, die vorhandenen Versorgungsanrechte vollständig zu erfassen. Auf dieser Grundlage holt das Familiengericht die erforderlichen Auskünfte bei den jeweiligen Versorgungsträgern ein. Fehlende oder unklare Angaben können dazu führen, dass Rückfragen entstehen und sich das Verfahren verlängert.
Auch Ansprüche aus der Beamtenversorgung können in den Versorgungsausgleich einbezogen werden. Sie werden allerdings nicht in Rentenpunkten wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung berechnet. Maßgeblich ist das jeweilige Versorgungssystem und der während der Ehezeit erworbene Anteil.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Scheidung auch ohne Versorgungsausgleich möglich. Das ist zum Beispiel bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren der Fall, wenn keiner der Ehepartner den Versorgungsausgleich beantragt. Außerdem können Ehepartner den Versorgungsausgleich unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise durch eine wirksame Vereinbarung ausschließen.
Ohne eine solche Ausnahme oder Vereinbarung prüft das Familiengericht den Versorgungsausgleich grundsätzlich von Amts wegen. Man kann ihn also nicht einfach dadurch vermeiden, dass beide Ehepartner sagen, sie möchten darauf verzichten.
Eine feste Dauer oder ein pauschaler Zeitraum kann hier leider nicht genannt werden. In manchen Fällen liegen die erforderlichen Auskünfte relativ schnell vor, in anderen dauert es länger. Das Familiengericht muss zunächst die Auskünfte der beteiligten Versorgungsträger einholen. Je nachdem, wie viele Versorgungen vorhanden sind und ob Unterlagen fehlen oder Angaben geklärt werden müssen, kann dieser Teil des Scheidungsverfahrens unterschiedlich viel Zeit in Anspruch nehmen.
Bezieht ein Ehepartner bereits Rente, kann sich der Versorgungsausgleich direkt auf die laufende Rentenhöhe auswirken. Je nach Ergebnis wird die Rente erhöht oder gekürzt. Maßgeblich ist grundsätzlich der Zeitpunkt, ab dem die Entscheidung des Familiengerichts wirksam wird.
Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Verändert sich ein während der Ehe erworbenes Versorgungsanrecht später wesentlich, kann beim Familiengericht eine Änderung des Versorgungsausgleichs beantragt werden. Eine einmal getroffene Entscheidung lässt sich aber nicht allein deshalb ändern, weil ein Ehepartner mit dem Ergebnis unzufrieden ist.
Ja. Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren führt das Familiengericht den Versorgungsausgleich nicht automatisch durch. Er findet nur statt, wenn mindestens ein Ehepartner einen entsprechenden Antrag stellt. Dabei zählt die gesetzlich festgelegte Ehezeit und nicht einfach der Zeitraum zwischen Hochzeit und Trennung. Wird kein Antrag gestellt, findet kein Versorgungsausgleich statt und die während dieser Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte werden im Scheidungsverfahren nicht geteilt.



