Familien- und Scheidungsrecht

Wir beraten und vertreten Sie

  • beim Abschluss eines Ehevertrages
  • im Verfahren der Ehescheidung
  • beim Abschluss einer Ehescheidungsvereinbarung
  • bei Fragen der Unterhaltspflicht zwischen getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten, zwischen Kinder und Eltern oder Eltern und Kindern
  • bei der Regelung der Altersversorgung im Rahmen der Ehescheidung
  • bei der Regelung des Sorgerechts und Umgangsrechts mit den Kindern
  • bei der Regelung der Vermögensauseinandersetzung

Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Andreas Föhr