Bausparkassen haben aus Gründen von Zinsersparnis das Recht, zuteilungsreife Bausparverträge zu kündigen. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz mit Urteil vom 29.07.2016 bestätigt. Damit hält das OLG Koblenz an seiner Rechtsauffassung fest, die auch von den Oberlandesgerichten in Köln und Hamm geteilt wird. Einzig das Oberlandesgericht Stuttgart verneint ein Kündigungsrecht der Bausparkassen bei zuteilungsreifen Verträgen. Da […]
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