Auch das Verwaltungsgericht Köln hat nach dem Verwaltungsgericht Hannover (Az.:13 A 6153/08) und dem Verwaltungsgericht Düsseldorf (az.: 26 K 4701/14) mit der rechtskräftigen Entscheidung vom 10.11.2016 bestätigt, dass die Kataraktoperation (Grauer Star) mittels Femtosekundenlaser grundsätzlich von der Beihilfe zu erstatten ist. In den diesbezüglichen anhängigen Verfahren, die von uns betreut werden, gehen wir davon aus, dass […]
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