Wir beraten und vertreten Sie
vor dem Erbfall:
- bei der Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügung, Testament/Erbvertrag
nach dem Erbfall:
- über Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
- über Rechte und Pflichten in einer Erbengemeinschaft und deren Auseinandersetzung
- bei der Durchsetzung Ihres Vermächtnisanspruches
- bei der Durchsetzung Ihres Pflichtteilsanspruches
- über Rechte und Pflichten des Testamentsvollstreckers
- über das Schenkungs- und Erbschaftssteuerrecht
Wir beraten Sie bei der Gestaltung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmacht.
Ihre Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Andreas Föhr