Erbrecht

Wir beraten und vertreten Sie

vor dem Erbfall:

  • bei der Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügung, Testament/Erbvertrag

nach dem Erbfall:

  • über Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
  • über Rechte und Pflichten in einer Erbengemeinschaft und deren Auseinandersetzung
  • bei der Durchsetzung Ihres Vermächtnisanspruches
  • bei der Durchsetzung Ihres Pflichtteilsanspruches
  • über Rechte und Pflichten des Testamentsvollstreckers
  • über das Schenkungs- und Erbschaftssteuerrecht

Wir beraten Sie bei der Gestaltung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmacht.

Ihre Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Andreas Föhr