Häufig ist der Wunsch eines Trennungswilligen eine schnelle Scheidung. Die Voraussetzungen daran, vom eigentlich mindestens notwendigen Trennungsjahr nach §§ 1565, 1566 BGB abzusehen, sind hoch, wie kürzlich wieder das Kammergericht Berlin zu entscheiden hatte. Unter dem Aktenzeichen 13 WF 183/17 hatte sich das Kammergericht mit der Beschwerde eines Mannes zu befassen, dem das Amtsgericht die […]
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