Angesichts allseits knapper Kassen hat sich das Urlaubsverhalten der Deutschen verändert. Es muss nicht mehr der Flieger nach Malle sein, wir Deutschen fahren immer häufiger mit dem PKW in den Urlaub, gerne auch ins Ausland. Doch sind sich selten alle Urlauber im Klaren darüber, was passiert, wenn die im Urlaubsland geltenden Urlaubsregeln nicht eingehalten werden. Die wichtigsten Fragen sollen nachfolgend beantwortet werden.
1. Muss im Urlaub das Licht am PKW auch tagsüber angemacht werden?
In 20 europäischen Ländern muss auch tagsüber das Licht angeschaltet werden, derzeit wird lediglich in Frankreich, der Schweiz, Österreich und Deutschland „empfohlen“, das Licht anzuschalten. Die Bußen bei Verstoß gegen diese Vorschrift gehen von ca. 7,00 € in Letland bis zu ca. 190,00 € in Norwegen und Estland. In Russland können es auch schon mal 200,00 € werden, in Ungarn gar 225,00 €.
2. Wie sieht es im Ausland mit Promille am Steuer aus?
In dem meisten europäischen Ländern gilt wie in Deutschland die Grenze bis 0,5 ‰. Lediglich in England und Irland sind 0,8 ‰ zugelassen, in Norwegen, Schweden und Polen gelten 0,2 ‰, während in Zielen der ehemaligen Ostblockländer wie Tschechien oder Ungarn 0,0 ‰ gilt.
Auch die Geldbußen sind unterschiedlich hoch und hängen vom Grad der Alkoholisierung ab.
In Polen beginnen die Geldbußen bei 120,00 €, in Kroatien bei 150,00 €. In Luxemburg können die Strafen bis 2.400,00 € gehen, in Frankreich bis 8.300,00 € und in England gar bis 16.300,00 €. In Italien droht die Beschlagnahme und Versteigerung des Fahrzeuges, in Spanien gar Gefängnis.
3. Geschwindigkeitsüberschreitungen
Die Strafen im europäischen Ausland sind bei Geschwindigkeitsüberschreitungen teilweise drastisch höher als in Deutschland. Bei einer Geschwindigkeits-überschreitung um 30 km/h muss ich in Belgien mit einem Betrag ab 390,00 € rechnen, in Norwegen gar 485,00 €. Verhältnismäßig preiswert ist da Rumänien mit einem Betrag von bis zum 25,00 €. In den Niederlanden droht die Beschlagnahme des Kfz bei Geschwindigkeitsüberschreitung.
4. Wie und wann zahlbar?
Wer in Deutschland bei einem Verkehrsverstoß erwischt wird, hat die Möglichkeit, das Bußgeld nicht zu akzeptieren, der Vorwurf wird dann vor Gericht geprüft. Im Ausland ist dies nicht möglich, die Strafe ist gleich vor Ort zu begleichen, die hilfsbereiten Polizeibeamten eskortieren Sie auch gerne zum nächsten Geldautomaten. Grundsätzlich ist immer höfliches und bescheidenes Verhalten angesagt. Einsicht kann letztlich zu einer Reduzierung des Bußgeldes führen. Gerade in südlichen Ländern, in denen die Polizei die Höhe der Bußgelder selbst bestimmen kann, kann zerknirschtes Verhalten finanziell weiter helfen.
5. Zu Hause und dann?
Wer im Ausland einen Verkehrsverstoß begangen hat und nicht vor Ort zahlen musste, hat zumindest auf kurze Sicht Glück. Die Bußgelder werden – mit Ausnahme von österreichischen Bußgeldern – in Deutschland nicht vollstreckt. Es gibt zwar einen EU-Rahmenbeschluss, wonach Geldstrafen aus dem Ausland auch in Deutschland vollstreckt werden können, allerdings ist dieser Rahmenbeschluss noch nicht umgesetzt und wird nach Auskunft von Bundesjustizministerin Zypries diese Legislaturperiode auch nicht umgesetzt werden. Anders ist dies bei Bußgeldern aus Österreich, hier besteht ein bilaterales Vollstreckungsabkommen. Doch auch diese Bußgelder werden nur vollstreckt, wenn sie auf Regelungen beruhen, die auch in Deutschland gelten würden. Ergeht also ein Bescheid gegen den Halter wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes, ohne dass die Fahrereigenschaft festgestellt wurde, erfolgt keine Vollstreckung.
6. Auf der sicheren Seite?
Auch wenn damit vorläufig die Zahlung abgewendet ist, so besteht durchaus die Möglichkeit, bei einer späteren Wiedereinreise erneut mit dem Vorwurf konfrontiert zu werden und dann hilft nur noch die Bezahlung des Bußgeldes.