Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist das Erbrecht des überlebenden Ehegatten auch dann nach § 1933 BGB ausgeschlossen, wenn der Scheidungsantrag nach dem Erbfall zurückgenommen wird. Nach der Auffassung des Oberlandesgerichts ist eine nicht mehr auf dem eigenen Willen des Erblassers beruhende Rücknahme unerheblich, denn § 1933 BGB setzt lediglich voraus, dass ein rechtshängiger […]
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