Mit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17.10.2017 zum Az. 9 AZR 80 / 17 hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch mit der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses entsteht und fällig wird. In der Regel sind einzelvertragliche oder tarifvertragliche Ausschlussfristen, in der Regel drei Monate, einzuhalten. Also müssen innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses nicht […]
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